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Qualität bei Bauvorhaben oberste Maxime!

03.07.2014

Bundesingenieurkammer spricht sich für alleiniges Berufsausübungsrecht für Ingenieure in schutzbedürftigen und sicherheitsrelevanten Bereichen aus.

- Zur Meldung des Magazins „Stern“ vom 26.6.2014 –

Das Magazin „Stern“ berichtet in seiner neuesten Ausgabe, dass der Planer der Entrauchungsanlage beim Großvorhaben BER nicht wie angenommen Ingenieur sei, sondern lediglich über einen Gesellenbrief als technischer Zeichner verfüge. Offenkundig kommt zu den Planungsmängeln nun auch noch eine weitere massive Panne bei der Auswahl geeigneten Fachpersonals beim Großprojekt BER hinzu.

„Bei einem Bauvorhaben dieser Größenordnung mit diesem Stellenwert in der Öffentlichkeit und diesem Anspruch an Sicherheit und Funktionalität müssen die Schlüsselpositionen zwingend mit qualifiziertem Fachpersonal besetzt werden“, so der Präsident der Bundesingenieurkammer, Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer, in einer ersten Stellungnahme. „Nur so kann gewährleistet werden, dass Bauvorhaben im vorgesehenen Zeitrahmen und unter Einhaltung der geplanten Kosten fertig gestellt werden“, so Kammeyer weiter.

Der Einsatz nicht hinreichend qualifizierten Personals birgt darüber hinaus eklatante Gefahren für die Bevölkerung. Das verantwortliche Personal muss dabei nicht nur über die entsprechende Qualifikation verfügen, diese Qualifikation und die erforderlichen Weiter- und Fortbildungen müssen auch von einer unabhängigen Stelle effektiv kontrolliert werden können. Dazu Kammeyer: „Insbesondere der Verbraucher muss auf die hohe Qualifikation von Ingenieuren vertrauen können. Die Bau- und Ingenieurkammern der Länder leisten hier einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft, indem sie die Einhaltung der Pflichten ihrer Berufsträger in effektiver und transparenter Form überwachen“. Um diesen Dienst für die Gesellschaft auch künftig erbringen zu können, muss allen Bestrebungen, das Kammerwesen als anerkannte berufsständische Selbstverwaltung der freien Berufe zu unterhöhlen, entschlossen entgegengetreten werden. „Ingenieurleistungen in schutzbedürftigen und sicherheitsrelevanten Bereichen, sollen auch nur von Ingenieuren erbracht werden dürfen. Dafür ist ein starkes Kammerwesen unerlässlich“, so Kammeyer abschließend.

  Quelle: Bundesingenieurkammer


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