zurück

REACT-EU-Mittel für den Aufbau:

17.07.2020

Prüfer sehen ein Spannungsverhältnis zwischen schneller Unterstützung und optimalem Mitteleinsatz

Der von der Europäischen Kommission vorgelegte Vorschlag REACT-EU sieht vor, dass die Kohäsions-Fördermittel für EU-Mitgliedstaaten in den maßgeblichen ersten Jahren der Erholung von COVID-19 um 58 Milliarden Euro aufgestockt werden. Ziel ist es, Investitionen zu mobilisieren und finanzielle Unterstützung vorzuziehen. In einer veröffentlichten neuen Stellungnahme verweist der Europäische Rechnungshof auf ein Spannungsverhältnis zwischen dem Ziel des Vorschlags, die zusätzlichen finanziellen Mittel so rasch wie möglich bereitzustellen, und der Zielsetzung, die Mittel dort zur Verfügung zu stellen, wo sie am dringendsten benötigt werden und die größte Wirkung entfalten.

Die Prüfer weisen außerdem warnend darauf hin, dass in den von der Kommission für den nächsten siebenjährigen Haushaltsrahmen vorgeschlagenen Krisenreaktionsmechanismen Bestimmungen fehlen, die der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung beim Einsatz von EU-Mitteln förderlich sind.

Die EU hat ein mit 750 Milliarden Euro dotiertes Aufbauinstrument mit der Bezeichnung „Next Generation EU“ vorgelegt, das die Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen unterstützen soll, die sozioökonomischen Auswirkungen der Pandemie so gering wie möglich zu halten und wieder zu einem nachhaltigen Wachstum zurückzufinden. Das Instrument umfasst die Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und für die Gebiete Europas (REACT-EU), die unter den Haushaltszeitraum 2014-2020 fällt und die Grundlagen für den Aufschwung in der EU in den Jahren 2020-2022 schaffen soll. Darüber hinaus schlug die Kommission neue Vorschriften für die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) im Haushaltszeitraum 2021-2027 vor, um Mechanismen einzurichten, die schnell ausgelöst werden können, sollten in den kommenden Jahren weitere Schläge folgen. Die Prüfer bewerteten beide Vorschläge.

„Nach dem Ausbruch von COVID-19 hat die Kommission an mehreren Fronten Maßnahmen ergriffen. So mobilisierte sie rasch zusätzliche Mittel und schlug neue Finanzierungsvorschriften vor“, erläuterte Iliana Ivanova, das für die Stellungnahme zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs. „Diese Maßnahmen sind zu begrüßen, müssen jedoch auf EU- und auf nationaler Ebene gut koordiniert werden, damit sie auch wirksam sind.“

Die Prüfer würdigen es, dass die Kommission vorgeschlagen hat, die REACT-EU-Finanzmittel im Rahmen der in den Mitgliedstaaten bestehenden Strukturen für die ESI-Fonds zu verwalten, ein ihrer Ansicht nach „sinnvoller, pragmatischer Gedanke“. Der Vorschlag lässt den Mitgliedstaaten jedoch hinsichtlich der Verwendung der zusätzlichen Mittel freie Hand und enthält keine Einzelheiten dazu, wie sie mit anderen EU-Instrumenten und nationalen Regelungen koordiniert werden sollen. Dadurch entsteht die Gefahr, dass die EU-Unterstützung fragmentiert oder dupliziert wird. Außerdem müssten die Mitgliedstaaten die zusätzlichen Mittel bis 2022 binden (d. h. für spezielle Zwecke vorsehen), wodurch sie im Hinblick auf ihre Fähigkeit, sie ordnungsgemäß und sinnvoll auszugeben, zusätzlich unter Druck gerieten.

Infolgedessen bestünde die Gefahr übereilter Ausgaben, bei denen der Ausschöpfung der Mittel Vorrang vor deren optimaler Verwendung gegeben würde, weil ungenutzte Mittel verfallen („use it or lose it“), und auch das Risiko von Unregelmäßigkeiten und Betrug wäre höher. Ein solches Risiko ergäbe sich insbesondere für die Mitgliedstaaten, die wahrscheinlich am härtesten von der Pandemie getroffen werden und niedrigere Ausschöpfungsquoten verzeichnen. Schließlich unterstreichen die Prüfer, dass die neue Methode zur Zuweisung der Mittel an die Mitgliedstaaten durch deren zu niedrig angesetzte Arbeitslosenzahlen verzerrt werden könnte. Mit den vorgeschlagenen Änderungen der gemeinsamen Bestimmungen für den Einsatz der ESI-Fonds im Zeitraum 2021-2027 soll die Fähigkeit der EU, auf außergewöhnliche und ungewöhnliche Umstände zu reagieren, gestärkt werden.

Sie würden für jede Situation gelten, die der Rat als Krise einstuft, und die Kommission in die Lage versetzen, vorübergehend im Wege von „Durchführungsbeschlüssen“ schneller zu reagieren. Die Kommission führt in ihrem Vorschlag jedoch nicht an, wann ihre vorübergehende Ermächtigung enden würde. Zudem fehlen Angaben zu einer Reihe von Aspekten, die der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung förderlich sind, etwa zur Minderung des Risikos von „Mitnahmeeffekten“ (Finanzierung von Projekten, die ohnehin durchgeführt worden wären) bei der nachträglichen Genehmigung von Projekten.

Daher wird die Kommission möglicherweise nicht umhinkommen, später noch weitere Vorschriften in Bezug auf Krisensituationen vorzusehen, wenn derartige Situationen eintreten. Positiv zu vermerken ist, dass der Vorschlag verbesserte Bestimmungen hinsichtlich der Verfolgung von Nothilfemitteln vorsieht – ein erster Schritt hin zu mehr Transparenz.

  Quelle: eca.europa.eu


Gratis Gastzugang

Submissions-Anzeiger | Tageszeitung-Ad

Aktuelles
Seminarangebot

Baurecht- und Vergabeseminare