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Radon im Neubau bei sorgfältiger Bauausführung beherrschbar

28.11.2018

Neue Strahlenschutzverordnung:

"Die Debatte über das radioaktive Edelgas Radon verunsichert zurzeit viele Bauherren und Hauseigentümer“, beobachtet Dipl.-Ing. Marc Ellinger, Sachverständiger beim Verband Privater Bauherren (VPB) und Leiter des VPB-Regionalbüros Freiburg-Südbaden. Auslöser der Debatte ist das neue deutsche Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), das erstmals verbindliche Regelungen zum Radonschutz in Aufenthaltsräumen enthält und Referenzwerte für die Belastung mit Radon festlegt.

Als gesundheitlich unbedenklich gilt der Bereich von 100 bis 300 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m³) im Jahresmittel. Die Novelle des Strahlenschutzgesetzes tritt vollständig am 31. Dezember 2018 in Kraft. Der VPB hat dazu den neuen Ratgeber „Radon“ zusammengestellt, der auf der VPB-Website kostenlos heruntergeladen werden kann.

Radon ist ein radioaktives Edelgas. Es entsteht beim Zerfall von Uran, das in allen Gesteinen und Böden in unterschiedlich hoher Konzentration enthalten ist. Das Gas steigt durch die Bodenschichten Richtung Erdoberfläche auf und vermischt sich dort mit der Luft. In der Atmosphäre ist es in ungefährlich verdünnter Menge vorhanden. In hohen Konzentrationen allerdings ist Radon gesundheitsschädlich. Es gilt heute als Hauptursache für Lungenkrebserkrankungen bei Nichtrauchern in Deutschland. Grund genug, sich beim Bauen Gedanken über das Gas zu machen.

Gingen Experten früher davon aus, Radon komme fast ausschließlich in Bergbauregionen vor, wissen sie heute: Grundsätzlich betrifft die Problematik ganz Deutschland, sie ist nicht nur auf die Regionen mit uranhaltigem Muttergestein beschränkt.

„Entscheidend für die Radonbelastung ist die Durchlässigkeit des jeweiligen Bodens“, erklärt Radon-Experte Ellinger: „Lockere, gut wasserdurchlässige Böden, lassen auch Radon leicht passieren. Dicht gelagerte, wasserundurchlässige und feuchte Böden sind weniger durchlässig. Und wassergefüllte Bodenschichten stellen für Radon eine nahezu undurchdringliche Barriere dar.“

Diese Kenntnis nutzen Fachplaner bei der Konstruktion der Keller: Ein wasserdichter, sorgfältig erstellter Stahlbetonkeller, bei dem auf die Betonnachbehandlung geachtet wurde, oder eine entsprechend sorgfältig hergestellte wasserdichte Stahlbetonbodenplatte, sind technisch ausreichend, um die beim Neubau geforderten Grenzwerte für die Radonbelastung im Gebäude unter 300 Bq/m³ zu halten. „Aus technischer Sicht ist das Einhalten der Anforderung ein bei Neubauten durchaus erreichbares Schutzziel“, konstatiert Marc Ellinger. Wer einen wasserdichten Stahlbetonkeller baut, bekommt im Regelfall auch einen nahezu radondichten Keller.

Dazu gehören auch vollflächig aufgelegte, dicht miteinander verklebte Bitumenbahnen oder sogar vollflächig verschweißte Bitumenschweißbahnen, wie sie als Trennlage in Wohnräumen auf der Bodenplatte ohnehin üblich sind. „Auf das sorgfältig ausgeführte Anarbeiten an durchdringende Bauteile wie Rohrleitungen muss dabei natürlich besonders geachtet werden“, erinnert der Sachverständige.

Aber auch die Bewohner sollten alles tun, um sich vor Radon zu schützen: „Regelmäßiges Querlüften bei weit geöffneten Fenstern reduziert die Radonbelastung in Wohn-, Arbeits- und Aufenthaltsräumen maßgeblich“, empfiehlt Marc Ellinger, warnt aber gleichzeitig: „Wer eine Lüftungsanlage betreibt muss darauf achten, dass dabei kein Unterdruck entsteht, sonst kann Radon sogar ins Haus gesaugt werden.“

„Radon und seine gasförmigen Zerfallsprodukte sind sehr leicht. Sie folgen, ähnlich wie die Raumluft, den thermischen Strömungen im Gebäude“, gibt der Fachmann zu bedenken. Unvermeidbare Kamineffekte, wie sie sich in offenen Treppenhäusern und Installationsschächten einstellen, transportieren das Radon in der Raumluft bis in die höheren Etagen und unters Dach. VPB-Experte Ellinger rät zur Vorsorge: „Sinnvoll sind deshalb zwei Maßnahmen: Einmal die bauliche Trennung von Keller und Wohnbereich. Und zum Zweiten das dichte Ausbetonieren aller Installationsöffnungen in der Kellerdecke und den übrigen Geschossdecken nach Fertigstellung der Installation. Unterbleibt das sorgfältige Verschließen der Deckendurchbrüche, kann sich Radon in geschlossenen, schlecht belüfteten Hohlräumen, und dazu gehören Gebäude, erheblich aufkonzentrieren.“

„Im Neubau ist Radon technisch durchaus beherrschbar und stellt im Regelfall kein Problem dar“, resümiert Marc Ellinger, „vorausgesetzt, die Bauteile, die das Gebäude zum Erdreich hin abschließen, werden sorgfältig und mangelfrei ausgeführt.“ Das gelingt vor allem im Schlüsselfertigbau erfahrungsgemäß nur, wenn die Bauherren die Baustelle regelmäßig vom unabhängigen Sachverständigen kontrollieren lassen. Darüber hinaus sollten Hausbesitzer die durchschnittliche jährliche Radonbelastung durch das Aufstellen von Exposimetern messen, rät Experte Ellinger. „Die Messdauer dafür beträgt mindestens ein halbes, besser ein ganzes Jahr. Die Kosten hierfür sind vernachlässigbar.“

  Quelle: www.vpb.de


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