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Ravenquest erhält migrierte Lizenz von Health Canada für B2B-Verkauf von Cannabisprodukten

21.11.2018

RavenQuest BioMed Inc. (das „Unternehmen“ oder „RavenQuest“) – (CSE: RQB OTCQB: RVVQF Frankfurt: 1IT) freut sich bekannt zu geben, dass seine hundertprozentige Tochtergesellschaft, Bloomera Inc. („Bloomera“), ihre Business to Business („B2B“) Vertriebslizenz von Health Canada erhalten (die „B2B-Lizenz“). Die B2B-Lizenz erlaubt es RavenQuest ab sofort, getrocknetes Cannabis, Pflanzen und Saatgut an andere Standardkultivatoren (lizenzierte Produzenten) zu verkaufen. Die B2B-Lizenz, die unter Health Canadas Cannabis Act („CA“) und Cannabis Regulations („CR“) ausgestellt wurde, wurde am 9. November 2018 erhalten und zeigt, dass das Unternehmen die Vorschriften von Health Canada weiterhin erfüllt. Wichtig ist, dass die B2B-Lizenz auch den Weg für die vollständige Verkaufslizenz von RavenQuest ebnet, die den Verkauf von Cannabis sowohl medizinisch als auch im freien Vertrieb ermöglichen würde.

Die B2B-Lizenz erlaubt den Verkauf von Cannabis zwischen staatlichen Lizenznehmern, was den Verkauf von Cannabis in großen Mengen und vorverpackten, gekennzeichneten und getesteten Cannabisprodukten umfasst. Die Gesellschaft ist ab sofort berechtigt, Cannabis gemäß § 11 Abs. 5 der CR zu verkaufen.

Konkret umfassen diese Aktivitäten: den Verkauf und Vertrieb von getrocknetem Cannabis, frischem Cannabis, Cannabispflanzen und Cannabissamen an lizenzierte Mikro- und Standardkultivierer, Verarbeiter, analytische Testlabors, Forscher oder Cannabishersteller;

Verkauf und Vertrieb von Cannabispflanzen und Cannabispflanzensamen an eine lizenzierte Baumschule;

den Verkauf und Vertrieb von Cannabispflanzen und Cannabispflanzensamen, die Cannabisprodukte sind, an einen Inhaber einer Verkaufslizenz oder eine Person, die gemäß einem Provinzgesetz, das den Verkauf von Cannabis gemäß Unterabschnitt 69(1) der CA genehmigt, zum Verkauf von Cannabis berechtigt ist, und den Verkauf und die Lieferung von Cannabispflanzen und Cannabispflanzensamen, die Cannabisprodukte sind, an den Käufer der Produkte auf Anfrage von: einer Person, die berechtigt ist, Cannabis gemäß einem Provinzgesetz zu verkaufen, das den Verkauf von Cannabis gemäß Unterabschnitt 69 Absatz 1 der CA genehmigt, oder einem Inhaber einer Lizenz zum Verkauf.

  Quelle: www.resource-capital.ch


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