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Reform des Vergaberechts

29.06.2023

Der Hamburger Senat hat ein Vorschaltgesetz zur Reform des Vergaberechts beschlossen, um die Handlungsfähigkeit der Dienststellen zu sichern und die Effizienz zu steigern.

 

Rathaus Hamburg

 

Der Hamburger Senat hat ein Vorschaltgesetz zur Reform des Vergaberechts verabschiedet. Mit diesem Gesetz setzt die Freie und Hansestadt Hamburg schrittweise die im Koalitionsvertrag und von der Bürgerschaft geforderte Reform ihres Vergabegesetzes um. Der Gesetzentwurf soll noch vor der Sommerpause von der Bürgerschaft behandelt werden.

Kurzfristige Maßnahmen zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit

Das Vorschaltgesetz soll kurzfristig dazu beitragen, die Handlungsfähigkeit der städtischen Vergabe-Dienststellen sicherzustellen. In den letzten Jahren hat sich die Anzahl der Vergabeverfahren mit einem Auftragswert von über 100.000 Euro kontinuierlich erhöht und nahezu verdoppelt, von 2014 bis 2020. Gleichzeitig sind die Anforderungen erheblich gestiegen, weshalb es dringend erforderlich ist, das Beschaffungssystem der FHH kurzfristig durch die geplante Gesetzesreform zu entlasten.

Effizienteres Vergaberecht durch geplante Reformen

Die geplanten Reformen sollen das Vergaberecht effizienter gestalten. Die Beschaffungsstellen der Stadt werden auf fünf Beschaffungs- und Vergabecenter konzentriert. Das Vorschaltgesetz sieht vor, dass im Liefer- und Dienstleistungsbereich bis zu einem Wert von 100.000 Euro ein vereinfachtes Beschaffungsverfahren durchgeführt wird. Für Aufträge über dieser Schwelle bleibt die bisherige Unterschwellenvergabeordnung vollständig in Kraft. In diesem Bereich können ökologische und soziale Auswahlkriterien gezielt in die Vergabeverfahren einbezogen werden, um eine Steuerungswirkung auf dem Markt zu erzielen.

Aussetzung des Vergaberechts in Krisensituationen

Als erstes Bundesland zieht Hamburg Konsequenzen aus den Krisenszenarien der vergangenen Jahre. Im Falle einer Katastrophe oder Pandemie ermöglicht das Vorschaltgesetz im engen Ausnahmefall die Aussetzung des Vergaberechts per Rechtsverordnung, um die Handlungsfähigkeit der Stadt in Notlagen sicherzustellen.

Bedeutung von Nachhaltigkeitskriterien bei öffentlichen Aufträgen

Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen gewinnt zunehmend an Bedeutung. Insbesondere im Bereich der sozialen Nachhaltigkeit sind Verschärfungen erforderlich geworden. Durch die erleichterte Berücksichtigung von bevorzugten Bietern, wie beispielsweise Werkstätten für behinderte Menschen, ermöglicht das Vergabeverfahren zusätzliche Unterstützung benachteiligter Gruppen und fördert die Teilhabe aller an einem selbstbestimmten Leben.

Kein Vorschlag zur Tariftreue im Gesetzesentwurf

Der Gesetzesentwurf enthält derzeit keinen Vorschlag zur sogenannten Tariftreue. Die ursprünglich geplante Regelung, die eine Festsetzung von vergabespezifischen Mindestentgelten auf der Grundlage von Rechtsverordnungen vorsah und Gegenstand der Verbändeabstimmung war, wird angesichts einer angekündigten Regelung des Bundes noch einmal überprüft. Um eine möglichst bundeseinheitliche Lösung zu finden, hat der Senat beschlossen, die Hamburger Regelungen zur Tariftreue separat zu erlassen.

Umsetzung erster Petita des Bürgerschaftlichen Ersuchens

Mit dem Beschluss des Senats werden bereits erste Forderungen des Bürgerschaftlichen Ersuchens "Globale Verantwortung, Gute Arbeit, Umwelt- und Klimaschutz als Leitlinien der öffentlichen Auftragsvergabe – Strategie für eine nachhaltige Beschaffung in Hamburg" (Drs. 22/11044) umgesetzt. Die Stärkung bevorzugter Bieter im Vergabeverfahren, die Einführung eines vereinfachten Beschaffungsverfahrens und die Möglichkeit zur Anhebung der Direktauftragswertgrenzen entsprechen den dort formulierten Prüfbitten.

Statement des Finanzsenators Dr. Andreas Dressel

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel erklärt, dass Hamburg jährlich Aufträge für Lieferungen und Dienstleistungen in Höhe von 340 Millionen Euro vergibt. Es sei klug, den Vorstoß des Bundes in Bezug auf die Tariftreue-Regelung in Hamburg abzuwarten und in einem zweiten Schritt zu beschließen. Um die Vergabedienststellen zu entlasten, werden nun im Vorschaltgesetz Erleichterungen vorgenommen und bürokratische Hürden im Bereich der Lieferungen und Dienstleistungen unter 100.000 Euro abgebaut. Angesichts des Mangels an Auftragnehmern sei dies besonders wichtig. Die im Vorschaltgesetz enthaltenen Erleichterungen sollen explizit keine Vorwegnahme der geplanten Tariftreue-Regelungen sein, die im Herbst gemeinsam mit den Gewerkschaften in das Vergaberecht aufgenommen werden sollen. Sowohl Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, als auch die Beschaffungsstellen der Stadt profitieren von den Vereinfachungen, da zukünftig Verfahren schneller durchgeführt werden können. Gewerkschaften und Wirtschaft haben naturgemäß unterschiedliche Interessen in Bezug auf das Vergaberecht. Es wurde vereinbart, die geplante Gesetzesinitiative der Bundesregierung zur Tariftreue für Bundesvergaben in die Überlegungen einzubeziehen. Der Fachdialog soll fortgesetzt werden.

  Quelle: https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/17193552/2023-06-13-fb-vorschaltgesetz-vergabe/


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