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Regelmäßige Unterweisungen sind Pflicht

08.11.2019

Persönliche Schutzausrüstungen (PSA):

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Theorie und Praxis ergänzen sich in den Schulungen zur Absturzsicherung.

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Jedes Unternehmen muss seine Angestellten im Umgang mit ihrer Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) schulen bzw. schulen lassen. Die Unterweisungen sind gesetzlich vorgeschrieben und umfassen neben einer Erstunterweisung mindestens jährliche – bei Jugendlichen unter 18 Jahren sogar halbjährliche – Wiederholungen. Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) legen detailliert fest, welche Punkte bei der Handhabung der Persönlichen Schutz-ausrüstung gegen Absturz (PSAgA) beachtet werden müssen. Die Unterweisungen können in Form von Sicherheitsübungen im eigenen Unternehmen oder in Trainingsanlagen erfolgen.

Praxisnahe Trainingsbedingungen beim Technischen Händler
Eine dieser speziell entwickelten Anlagen steht beim Arbeitsschutzspezialisten Niemann-Laes in Lüneburg. „Hier ermöglichen wir es unseren Kunden, ihre Mitarbeiter in kleinen Gruppen in der Absturzsicherung zu schulen. Besonders sinnvoll ist es immer, wenn die Arbeitnehmer mit der im Alltag genutzten PSA bei uns üben, um die eigene Ausrüstung in allen Details und Besonderheiten kennenzulernen“, erklärt Philipp Mitzscherlich, Geschäftsführer der Niemann-Laes Industriebedarf GmbH.

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Im Trainingszentrum bei Niemann-Laes in Lüneburg kann man sich aus luftiger Höhe abseilen (lassen) und den Umgang mit PSA gegen Absturz üben.

Seit kurzem steht das Trainingszentrum den Kunden zur Verfügung und wird bereits rege genutzt. Regelmäßig üben hier beispielsweise Anlagenmechaniker, Fassadenreiniger oder Kanalbauer die Anwendung ihrer PSA. Je nach Einsatzgebiet werden unterschiedliche Sicherungs- und Gurtsysteme benötigt. Die Anlage bei Niemann-Laes bietet zahlreiche Möglichkeiten, um diverse Szenarien zu simulieren: Beim praxisnahen Klettern, Absichern, Absteigen oder Abseilen gewinnt der Schulungsteilnehmer schnell das notwendige Vertrauen in seine Ausrüstung. Seine Nachfragen zur Handhabung beantworten derweil Mitarbeiter, die über die Qualifikationen „Geprüfter Fachberater PSA“ und „Sachkundiger PSAgA (BGG 906)“ verfügen. Der Technische Händler steht bei Bedarf auch für die erforderliche Gefährdungsbeurteilung im Unternehmen beratend zur Verfügung.

„Es ist wichtig, sich mit der eigenen PSA vertraut zu machen und die Anwendung zu verinnerlichen. Nur so können Unfälle vermeiden werden“, bestätigt Michael Nieländer, Sr. Sales Manager High Risk bei Honeywell. Er führt regelmäßig Sicherheitstrainings im Bereich der Absturzsicherung durch. Seit vielen Jahren übt er mit den Teilnehmern u. a. das Überprüfen und Anlegen der PSA sowie die korrekte Nutzung der Anschlagsysteme und Verbindungsmittel.

Tipp: Video zum Thema
Der VTH Verband Technischer Handel e.V. drehte kürzlich ein Video bei Niemann-Laes, um ein Absturzsicherungstraining in Theorie und Praxis exemplarisch zu dokumentieren. Es ist auf YouTube (https://youtu.be/EODXkEDACPU) online und auf der Verbandsseite www.vth-verband.de/absturzsicherung-trainieren mit wenigen Klicks anzuschauen.

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Ein Video zeigt, wie Unternehmen die Trainingsmöglichkeiten bei Niemann-Laes nutzen, um die Mitarbeiter im Umgang mit ihrer PSA zu trainieren: https://youtu.be/EODXkEDACPU.

Fotos: KOLLAXO

  Quelle: www.kollaxo.com


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