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Regelungswut der EU-Kommission trifft Mittelstand

31.07.2013

Bayerische IHKs klären Brüsseler Parlamentarier über Konsequenzen auf

Die Pläne der EU-Kommission, ab 2015 für fast alle Produkte - außer für Lebensmittel - eine verpflichtende Herkunftsbezeichnung vorzuschreiben, sorgen derzeit im bayerischen Mittelstand für gehörige Unruhe. Bislang ist die „Made in“-Kennzeichnung freiwillig und der letzte wesentliche Produktionsschritt für die Herkunftsangabe. Das soll sich nach dem so genannten „Marktüberwachungs- und Verbraucherproduktesicherheitspaket“ ändern. Es sieht vor, dass sich die zwingende Herkunftsangabe an den neuen Zollvorschriften orientiert. Künftig zählt damit nicht mehr, dass ein Produkt in Deutschland entwickelt, endgefertigt und kontrolliert wurde, sondern welche Zulieferkomponente den höchsten Warenwert besitzt. „Das ist in Zeiten globaler Lieferketten nicht nur völlig realitätsfremd, es führt auch dazu, dass das bisherige Qualitätssiegel ‚Made in Germany‘ zur Bedeutungslosigkeit verkommt“, sagt Peter Driessen, Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Industrie- und Handelskammertages. Die Unternehmen müssten in einem bürokratischen Verfahren nachweisen und dokumentieren, welchen Wert jede einzelne Zulieferkomponente hat. Diejenige mit dem höchsten Wert bestimmt automatisch die Herkunftsbezeichnung. „Dieses extrem aufwändige und kostspielige Nachweisverfahren erzeugt zudem erhebliche Rechtsunsicherheit“. Zusammen mit der Wirtschaftskammer Österreich und der Bayerischen Landesvertretung hätten die bayerischen IHKs deshalb in einem ausführlichen Gespräch die Brüsseler Kommissionsvertreter und Parlamentarier über die Konsequenzen informiert. „Eines konnten wir klarmachen: Mit Verbraucherschutz hat dieser Irrsinn nichts zu tun“, so Driessen. 

  Quelle: www.muenchen.ihk.de


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