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Richter sprechen Ex- Vorstand der BSR frei

27.08.2012

Vorwurf der Bestechlichkeit und des Geheimnisverrates ist unbegründet

Von Beatrix Boldt
Nach einem monatelangen Prozess ist der frühere Finanzvorstand der Berliner Stadtreinigung (BSR), Lothar Kramm, vom Vorwurf der Bestechlichkeit und des Geheimnisverrates freigesprochen worden. Es seien keine Geheimnisse gewesen, sondern eher „minderwertige Informationen“, die niemandem Schaden zugefügt hätten, hieß es im Urteil des Landgerichts Berlin. Der 67-jährige Ex-Manager zeigte sich nach dem Freispruch erleichtert. Kramm war seit April dieses Jahres angeklagt, in seiner Funktion als freier Berater und späterer Interimsmanager der BSR von März 2005 bis Februar 2007 im Zusammenhang mit Ausschreibungen zur Erneuerung der Restmüllverbrennungsanlage in Ruhleben einem mitangeklagten Lobbyisten Betriebsgeheimnisse verraten zu haben. Demnach sollte Kramm angeblich nach Lenkungsausschusssitzungen den Zeitpunkt der Vergabeentscheidung, aber auch Planungsergebnisse des 120 Mio. Euro teuren Projektes weitergegeben haben. Im Gegenzug soll ihm eine Provision in Höhe von 600.000 Euro versprochen worden sein. Das in Aussicht gestellte Geld wurde allerdings nicht gezahlt, da andere Firmen den Zuschlag erhielten. Der Richter sprach am Ende auch den 64-jährigen Lobbyisten frei.

Kein Schaden für die BSR
Es habe keine „Unrechtsvereinbarung“ zwischen den Angeklagten gegeben, hieß es in dem Urteil. Dem Gericht zufolge hatte der frühere Finanzvorstand weder ein solches Papier unterschrieben noch „Einfluss auf das Ausschreibungsverfahren genommen“. Kramm hatte die Vorwürfe stets bestritten. Wettbewerbsvorteile zu kaufen, sei „nicht per se rechtswidrig“, erklärte der Richter. Es müsse eine „messbare Gefährdung“, also ein Schaden, für den Geheimnisinhaber entstehen. Es sei möglich, dass die BSR sogar Vorteile gehabt habe. Kramm zeigte sich nach dem Urteil „erleichtert und zufrieden“. Aber es bleibe nach so einem langen Verfahren immer ein bitterer Nachgeschmack. Weder die Rufschädigung noch die finanziellen Schäden könnten entschädigt werden, sagte der 67-Jährige. Mit dem Urteil folgte das Gericht den Anträgen der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte für den ehemaligen Finanzvorstand eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren sowie für den Lobbyisten zweieinhalb Jahre Haft beantragt. Die Ankläger kündigten an, eine Revision zu prüfen.

  Quelle: dapd


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