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Sachlöhne helfen Arbeitnehmern

28.11.2013

Der Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e. V. teilt mit, dass es für jeden Arbeitgeber interessant ist, seinen Mitarbeitern Sachlohn anstatt Barlohn zu geben. Er ist steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern er bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Die Freigrenze für Sachbezüge liegt bei monatlich 44 Euro.

Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes baugewerblicher Unternehmer Hessen e. V., Rainer von Borstel, weist darauf hin, dass ein Sachlohn zugleich ein gutes Mittel ist, um die Mitarbeiter zu binden. Ein begünstigter Sachlohn liegt vor, wenn dem Mitarbeiter ein Anspruch auf eine Sach- oder Dienstleistung eingeräumt wird. Dazu reicht aus, wenn auf dem ausgehändigten Gutschein ein Geldbetrag steht. So lassen sich Gutscheine für Warenhäuser oder Tankgutscheine ohne großen Verwaltungsaufwand bereitstellen und ermöglichen, dass Mitarbeiter bis zu 44 Euro netto im Monat erhalten können.

Der Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e. V. informiert, dass damit den Arbeitgebern, die bisher diese Möglichkeit nicht nutzen, ein attraktives Angebot des Gesetzgebers für die Mitarbeiter zur Verfügung steht. Dies gilt es zu nutzen.

Rainer von Borstel berichtet, dass diese Freigrenze auch bisher für die betriebliche Krankenversicherung gegolten hat. Die 44 Euro konnten monatlich für eine Krankenzusatzversicherung eingesetzt werden. Das hatte viele Vorteile für den Arbeitnehmer. Dadurch wurden Leistungen für Zahnersatz, Brillen, Heilpraktiker oder auch eine Unterbringung im Ein- oder Zweitbettzimmer bei freier Krankenhauswahl gezahlt. Die Eigenvorsorge ist gefördert und die gesetzlichen Kassen sind entlastet worden.

Nachdem nun das Bundesfinanzministerium diese Möglichkeiten ablehnt, fordert der Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e. V. den Gesetzgeber auf, weiterhin diesen Betrag den Arbeitgebern und Arbeitnehmern zur Verfügung zu stellen. Eine betriebliche Krankenversicherung erlaubt auch solchen Mitarbeitern die Leistungen zu nutzen, die bei ihnen in einem Einzelvertrag ausgeschlossen wären. Gerade in Berufen, die körperlich anstrengend sind, kann dies ein großer Vorteil für die Arbeitnehmer sein.

Rainer von Borstel weist abschließend darauf hin, dass der Gestaltungsspielraum des Sachlohns auch zukünftig bei der betrieblichen Krankenversicherung beizubehalten ist. Der Gesetzgeber muss schon ein Eigeninteresse daran haben, um die Gesundheitskosten und die aufzuwendenden Steuermittel nicht weiter steigen zu lassen.

  Quelle: www.bgvht.de


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