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Sachsen bekommt ein neues Vergaberecht

01.10.2012

schlank, unbürokratisch und unternehmerfreundlich

Sachsen bekommt ein neues Vergaberecht. Darauf haben sich die Regierungsfraktionen von CDU und FDP geeinigt und den Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Ziel der Novellierung ist ein zeitgemäßes Gesetz, das die Interessen der Wirtschaft und die Belange der öffentlichen Auftraggeber in ein ausgewogenes Verhältnis bringt und gleichzeitig zur Entlastung von Unternehmen und Verwaltung beiträgt.

So entfallen künftig bei einer Auftragssumme unter 250.000 EUR die Gewährleistungsbürgschaften - eine echte Entlastung vor allem für Handwerker. Im Gesetz ist aber auch geregelt, dass nicht zwangsläufig der billigste Bieter den Auftrag erhält – sondern der mit dem wirtschaftlichsten Angebot. Die moderate Anhebung des Schwellenwertes für freihändige Vergaben für Lieferungen und Dienstleistungen von 13.000 Euro auf nunmehr 25.000 Euro führt zu einer höheren Flexibilität der Vergaben.

Die Zahl der vergaberechtlichen Vorschriften wird erheblich reduziert. So wurden die Regelungen der Sächsischen Vergabedurchführungsverordnung (SächsVergabeDVO) in das Gesetz übernommen oder gestrichen. Dadurch entfällt diese Verordnung künftig komplett. Ein weiterer Schritt zum Bürokratieabbau. Für eine Vereinheitlichung und qualitative Verbesserung der Verwaltungspraxis sowie die damit einhergehende Rechtssicherheit wird die Nachprüfung künftig zentral durch die Landesdirektion durchgeführt. Sie muss zudem die Vergabekammer in Leipzig mit der Nachprüfung beauftragen. Das sorgt für mehr Transparenz und Rechtssicherheit

Außerdem sind nach dem Koalitionsentwurf künftig etwa weniger Nachweise für den Bieter erforderlich, da die Anforderungen von Unterlagen und Angaben auf solche beschränkt werden, die durch den Auftrag tatsächlich gerechtfertigt sind.

Dazu erklärt Ronald Pohle, handwerkspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages:

"Sachsen hat eine der höchsten Investitionsquoten aller Bundesländer in Deutschland. Das hängt vor allem mit der soliden Haushaltspolitik des Freistaates zusammen. Die größte Herausforderung eines Vergabegesetzes ist es, öffentliche Mittel transparent und effizient in die Volkswirtschaft einzubringen. Das war bisher der Fall und so soll es auch zukünftig sein. Das neue Vergabegesetz wird einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, den Freistaat einen weiteren nachhaltigen Aufbau sowie den Bürgerinnen und Bürgern in Sachsen ihren Wohlstand zu erhalten. Die Neuerungen und Verbesserungen im vorgelegten Gesetzentwurf sind das Ergebnis einer konstruktiven und sorgfältigen Abstimmung mit allen befassten Bereichen. Es stellt auch den Handlungsrahmen für die Vergabe öffentlicher Aufträge der Kommunen dar, welche in nicht unerheblichem Maße zur Sicherung von Aufträgen für Handwerk und Mittelstand beitragen."

Zudem erklärt Mike Hauschild, handwerkspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag:

"Das neue Vergabegesetz mit zahlreichen Vereinfachungen ist schlank, unbürokratisch und wirtschaftsfreundlich. Statt bisher 23 enthält das neue sächsische Vergaberecht künftig nur noch zehn Paragraphen und ist damit für Handwerker ebenso wie für die Verwaltung leichter zu handhaben. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge erhalten Qualität und Zuverlässigkeit künftig mehr Gewicht, das stärkt die guten Dienstleistungsunternehmen im Wettbewerb. Das Gesetz ist auf das Wesentliche beschränkt. Denn nicht jeder soziale, gesellschaftliche oder ökologische Aspekt sollte von vornherein gesetzlich vorgeschrieben werden, um eine erfolgreiche Vergabe zu ermöglichen und unseren Betrieben faire Chancen einzuräumen."

  Quelle: Bundes Presse Portal


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