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Schlechte Energiebilanz ist ein Mangel, fällt aber erst spät auf

31.05.2018

Bauen ist komplex, Fehler passieren. Je kontinuierlicher Bauherren ihre Baustelle überwachen lassen, umso eher werden Mängel rechtzeitig entdeckt und können behoben werden, erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Klassische Mängel, die meist bei der Abnahme noch gar nicht erkennbar sind, sondern erst später Ärger machen, sind beispielsweise die schlechte Abdichtung des Kellers gegen Feuchtigkeit, Risse im innenliegenden Mauerwerk oder in Fliesen, Putzabplatzungen durch falsch eingeputzte Dampfbremsfolien oder Schmutzfahnen und Feuchtigkeitsschäden an Fensterleibungen. Auch Veralgungen und Vermoosungen auf Wärmedämmverbundsystemen werden erst im Laufe der Zeit offenbar. Und ein falsch verlegtes Gefälle bei Flachdächern oder die Blasenbildung in Sockelputzen wird häufig erst nach einiger Zeit entdeckt.

Auch eine schlechte Energiebilanz erkennen Bewohner erst im Laufe der Zeit, wenn die Räume nicht richtig warm werden oder der Energieverbrauch der Immobilie über den Erwartungen liegt. Viele dieser Mängel fallen unter die Gewährleistung; bei Arbeiten an einem Bauwerk beträgt sie fünf Jahre ab Abnahme. Das heißt, die Baufirma, die das mangelhafte Gewerk zu verantworten hat, muss die Mängel auf ihre Kosten beheben. Damit die Bauherren nicht auf den Kosten sitzen bleiben, müssen sie die Mängel rechtzeitig rügen. Der VPB empfiehlt dazu regelmäßige Baukontrollen und eine umfassende Schlussbegehung etwa ein halbes Jahr vor Ende der Gewährleistungsphase.

  Quelle: www.vpb.de


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