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Schlimmstenfalls die Insolvenz

14.07.2014

Die Erbschaftssteuer und ihre möglichen Folgen:

Das Bundesverfassungsgericht befasst sich seit dem 08.07.2014 mit der Reform der Erbschaftssteuer und damit auch mit der Frage, ob Betriebe weiterhin mit großen Steuervergünstigungen vererbt werden können. „Wenn die Übergabe eines Betriebes an einen Nachfolger nicht mehr attraktiv ist, dann haben wir ein Problem“, warnte Landeshandwerkspräsident Joachim Möhrle. Es könne nicht Sinn einer Besteuerung sein, wirtschaftliche Stabilität zu gefährden. Die bisherige Verschonung habe sachliche Gründe und sei an strenge Regeln geknüpft, sagte Möhrle. Der Erbe muss den Betrieb fünf oder sieben Jahre halten und darf eine bestimmte Lohnsumme nicht unterschreiten.

Würde bei der Unternehmensübergabe die nächste Generation nun auch noch mit hohen Erbschaftssteuern zur Kasse gebeten, könnten die Folgen dramatisch sein: „Schlimmstenfalls droht die Insolvenz, wenn der Erbe das Geld für den Fiskus nicht irgendwie locker machen kann“, befürchtet Möhrle. Auch schon ohne diese Erschwernis sei es für viele Handwerker ein mühsames Unterfangen, Betriebsübernehmer zu finden, erklärte Möhrle. Rund 20.000 Betriebe stünden in den nächstens zehn Jahren zur Übergabe an. Aber von den 3.000 jungen Menschen, die pro Jahr eine Meisterprüfung ablegen, könne sich nur die Hälfte vorstellen, selbstständig zu sein. Wem es nicht gelinge, Sohn oder Tochter zu überzeugen, tue sich schwer. Denn das Ausweichen auf externe Übernehmer sei meist nur bedingt erfolgreich, weil dann auch noch die Chemie zwischen Übergeber und Übernehmer stimmen müsse.

Möhrle: „Die Begünstigung soll ja gerade Übergaben innerhalb der Familie attraktiv machen“. „Betriebsvermögen trägt in hohem Maße zum Gemeinwohl bei“, gab Möhrle zu bedenken. Denn die Betriebe schafften Arbeitsplätze und erwirtschafteten Steuern und Sozialabgaben. Bei den meisten Übergaben stünden Investitionen an, weil der Betrieb modernisiert werden muss oder weil der Übernehmer den Betrieb nach seinen Vorstellungen anpassen will. Nur so könne ein Betrieb seine Stärken entfalten und fortentwickeln. Nicht zuletzt wären höhere Erbschaftssteuern bei familiengeführten Unternehmen nach Möhrles Meinung schlicht ungerecht. Bei großen Aktiengesellschaften im Streubesitz oder öffentlichen Unternehmen könne eine solche Steuer gar nicht anfallen.

  Quelle: www.handwerk-bw.de


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