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Schluss mit der Altersdiskriminierung im Vergaberecht

01.04.2015

Pensionistenverband fordert:

Weg vom „Billigstbieter-Prinzip“ - Sozialkriterien müssen Eingang
in Vergaberecht finden

Zur aktuellen Diskussion um das Vergaberecht von Aufträgen fordert Andreas Wohlmuth, Generalsekretär des Pensionistenverbandes (Österreich): „Schluss mit der Altersdiskriminierung im Vergaberecht! Weg vom Billigstbieter-Prinzip!“ Der Pensionistenverband Österreichs, die größte und mitgliederstärkste Interessensvertretung der älteren Generation spricht sich dafür aus, dass künftig nicht nur der Preis eine Rolle spielen darf! Klare Sozialkriterien, also ob im Betrieb zum Beispiel auch Lehrlinge ausgebildet werden, Frauen und Ältere beschäftigt sind, müssen stärker berücksichtigt werden. „Das ist dann ein Bestbieter und dieser Bestbieter muss den Zuschlag bei einer Ausschreibung bekommen“, stellt Wohlmuth klar. „Der Pensionistenverband, ÖBB-Chef-Kern und Vida-Gewerkschafter Hebenstreit haben die Benachteiligung von Busunternehmen, die ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen bei der Vergabe von Aufträgen aufgezeigt.

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Andreas Wohlmuth, Generalsekretär des Pensionistenverbandes

Foto: Schedl / Pensionistenverband Österreichs

Diese haben nämlich – aufgrund ihrer höheren Lohnkosten – gegenüber Firmen mit z.B. jungen Leiharbeitern einen klaren Wettbewerbsnachteil“, so Wohlmuth, der weiter ausführt: „Wenn wir wollen, das Menschen länger arbeiten können, dann müssen wir aber auch Firmen unterstützen, die ältere Mitarbeiter beschäftigen – und zwar auch dort, wo große Aufträge vergeben werden!“ Der Pensionistenverband Österreichs macht bei den aktuell laufenden Verhandlungen um ein neues Vergaberecht ordentlich Druck – und die Front für die Berücksichtigung von Sozialkriterien wird immer breiter. Wohlmuth: „Die Sozialkriterien dürfen sich aber nicht nur auf ältere Dienstnehmer beschränken. Auch jene Unternehmen, die vielleicht höhere Ausgaben haben, weil sie Lehrlinge ausbilden, verstärkt Frauen beschäftigen oder ihrer sozialen Pflicht in andere Weise verstärkt nachkommen, dürfen keine Nachteile bei der Auftragsvergabe haben!“ Was in der Diskussion auch berücksichtigt werden müsse, sei, so Wohlmuth, dass die Beibehaltung des „Billigstbieter-Prinzips“ die Arbeitslosigkeit verstärkt, prekäre Beschäftigungsverhältnisse fördert und mit Schuld am Anstieg der Frühpensionierungen trägt. „Somit kommt ein vermutlich ‚billiges‘ Angebot dem Staat durch verstärkte Sozialausgaben im Endeffekt viel teurer zu stehen. Für den Pensionistenverband ist daher klar: „Wenn wir Betriebe haben wollen, die Lehrlinge ausbilden, die Ältere und Frauen beschäftigen, dann müssen wir diese auch unterstützen. Durch das neue Vergaberecht muss sichergestellt werden, dass Firmen, die ihrer sozialen Verpflichtung nachkommen, keinen Nachteil haben!“

  Quelle: Pensionistenverband Österreichs


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