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Schutz für Selbstständige bei schwerer Erkrankung

22.03.2019

Was kann eine Dread-Disease-Versicherung leisten?

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Foto: © NÜRNBERGER Versicherung

Der im Februar vorgestellte Herzbericht 2018 zeigt: 2017 gab es mehr als 1,71 Millionen Krankenhauseinweisungen aufgrund von Herzerkrankungen. Neben der psychischen Belastung durch einen solchen Schicksalsschlag bedeutet das meist auch tiefe finanzielle Einschnitte in das Leben der Betroffenen. Im Ernstfall kann dann eine sogenannte Dread-Disease-Versicherung sinnvoll sein. Für wen sie sich eignet und wie sie mit Blick auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung einzuordnen ist, fasst Dr. Michael Martin, Experte von der NÜRNBERGER Versicherung, zusammen.

Was ist eine Dread-Disease-Versicherung?
„Dread Disease“ bedeutet wörtlich übersetzt „gefürchtete Krankheit“. Dazu zählen beispielsweise Krebs, ein Schlaganfall oder Herzinfarkt. Eine Dread-Disease-Versicherung sichert die finanziellen Folgen solcher Krankheiten ab. „Im Ernstfall erhält der Versicherte dann eine einmalige Kapitalauszahlung“, so Dr. Michael Martin. Welche Krankheiten versichert und wie genau diese definiert sind, unterscheidet sich je nach Versicherer. Folgende Krankheiten sind jedoch bei den meisten Anbietern in Deutschland eingeschlossen: Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Multiple Sklerose, Nierenversagen, Herzklappen-operationen, Lähmung, Verlust von Gliedmaßen sowie fortgeschrittene Alzheimer- und Parkinson-Erkrankungen. Der ErnstfallSchutz der NÜRNBERGER Versicherung beispielsweise sichert 50 schwere Erkrankungen ab. Bei Diagnose einer versicherten Erkrankung bekommt der Kunde eine einmalige Kapitalleistung, die ihm zur freien Verfügung steht. Voraussetzung für die Leistungszahlung ist, dass die versicherte Person die ersten 14 Tage nach der Diagnose überlebt (Karenzzeit). Sollte die versicherte Person innerhalb der Karenzzeit versterben, erhalten die Angehörigen die versicherte Todesfallsumme. Weiterer Vorteil: Kinder sind automatisch von Geburt an bis zur Volljährigkeit beitragsfrei mitversichert. Zusätzlich kann ein Zusatzbaustein für Kinder und Jugendliche mit weiteren acht spezifischen Kinderkrankheiten abgeschlossen werden.

Sinnvoll für Selbstständige und Freiberufler
Vor allem für Menschen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Vorgeschichte keine oder nur eine sehr teure Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung erhalten, ist die Dread-Disease-Versicherung eine Alternative für die Absicherung im Ernstfall. Da die Versicherungssumme umgehend und als Einmalzahlung zur freien Verfügung steht, eignet sich die Versicherung insbesondere als Schutz für Selbstständige, Freiberufler und Firmeninhaber: „Mit einer Dread-Disease-Versicherung kann zum Beispiel der Inhaber eines Handwerksbetriebes zunächst seinen Einkommensausfall kompensieren und den Betrieb fürs Erste weiter am Laufen halten“, erläutert der Experte der NÜRNBERGER Versicherung.

Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, wenn der Versicherte berufs- oder erwerbsunfähig wird. Die Leistung aus einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung wird in Form einer monatlichen Rente erbracht. Sie soll das fehlende, laufende Einkommen ersetzen und dabei helfen, den gewohnten Lebensstandard zu erhalten. Bei einer besonders schweren Krankheit kommen jedoch häufig plötzlich hohe Behandlungs-, Pflege- oder Therapiekosten auf die Betroffenen zu. Damit diese nicht zur Existenzbedrohung werden, hilft als Ergänzung die Dread-Disease-Versicherung. „Im Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung wird bei der Dread-Disease-Versicherung ein einmaliges Kapital ausgezahlt, die umgehend beispielsweise für eine spezielle Therapie aufgewendet werden kann, die nicht von der Krankenkasse übernommen wird“, so Dr. Michael Martin. Alternativ kann die Einmalzahlung auch für die Abzahlung eines Immobilienkredits oder notwendige Umbaumaßnahmen am Haus verwendet werden. Die Auszahlung erfolgt unabhängig davon, ob der Versicherte dauerhaft eingeschränkt ist oder nach zwei Monaten wieder ins Berufsleben zurückkehrt. Weiterer Unterschied: Bei der Dread-Disease-Versicherung gibt es keine Unterscheidung nach bestimmten Berufsgruppen. Damit kann sie auch für Menschen, die für ihre Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung aufgrund ihres Berufes eine sehr hohe Prämie zahlen müssen (zum Beispiel Dachdecker) oder gar nicht versicherbar sind (zum Beispiel Schauspieler) eine gute Alternative sein.

  Quelle: www.nuernberger.de


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