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Schwarzarbeit in der Baubranche – Vorsicht ist geboten

01.02.2022

Jedes Jahr werden tausende Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Schwarzarbeit in der Baubranche eingeleitet. In den Nachrichten heißt es bei besonders großen Verfahren, dass Büros und Wohnungen durchsucht und umfangreiche Vermögenswerte beschlagnahmt worden seien. Doch es sind nicht nur die spektakulären Fälle, die Firmen und Einzelpersonen in den wirtschaftlichen Ruin treiben können. Da das Baugewerbe besonders im Fokus von Zoll und Steuerfahndung steht, können auch kleine Fehltritte schnell zu einem Problem für Unternehmen werden.


Beschäftigung über Scheinfirmen


Nicht selten wird in der Baubranche zur Kostenersparnis versucht, der Zahlung von regulären Löhnen, Lohnneben- und Zusatzkosten zu entgehen. Dazu werden sogenannte Abdeckrechnungen genutzt, die von offiziell am Markt agierenden, aber tatsächlich wirtschaftlich nicht aktiven, Scheinfirmen erstellt werden. Das dadurch in die Kassen gelangte Schwarzgeld wird teilweise an die illegal Beschäftigten ausgezahlt und findet in der Buchhaltung keinen Niederschlag. Entsprechend hoch ist der Ermittlungseifer, dem auch gutgläubige Geschäftsleute zum Opfer fallen können.


Auf den verschiedenen Leistungsebenen befinden sich immer wieder die gleichen ausländischen Leistungserbringer. Diesen ist die Erbringung der Leistung teilweise unmöglich, da sie ihr Gewerbe vorher bei der Rechnungsstellung bereits abgemeldet oder Insolvenz angemeldet haben, zwangsaufgelöst wurden, noch gar keine Steuernummer hatten oder das Unternehmen aus anderen Gründen gar keinen Geschäftsbetrieb unterhielt.


Hinweise auf potenzielle Schwarzgelder


Das nachfolgende Unternehmen ist dahingehend auffällig, dass es ohne ersichtlichen Grund sofort nach der Gründung überdurchschnittlich hohe Umsätze hat, es ständig wechselnde Geschäftsfelder und Gewerbe anbietet oder ein sehr weit gefächertes und damit untypisches Leistungsspektrum. Besonders auffällig ist es, wenn die Firma keinen eigenen Firmensitz aufweist, sondern nur über den Steuerberater erreichbar ist. Auch sollte darauf geachtet werden, ob eine ordentliche Verwaltung vorhanden ist, Rechnungen ordnungsgemäß ausgestellt sind, Mitarbeiter über andere Baustellen berichten können und über fachspezifische Kenntnisse verfügen. Ein Indiz ist es auch, wenn der Geschäftsführer gleichzeitig Mitarbeiter einer anderen Firm ist. Ebenfalls sollte man als Bauunternehmen darauf achten, ob das Unternehmen in der Vergangenheit seinen steuerlichen Verpflichtungen nachkam. Gleichfalls sollte keine betriebsfremde Person Kontovollmacht haben oder erkennbar steuernd in das unternehmerische Geschehen eingreifen.


Sind diese Indizien bei den eigenen Geschäftspartnern gegeben, ist es nur eine Frage der Zeit bis auch gegen das eigene Unternehmen ein Verfahren eingeleitet wird. Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft gehen sehr schnell davon aus, dass ein ordentlicher Geschäftsmann in solchen Fällen von Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung ausgehen musste oder dies sogar wusste. Es drohen nicht nur hohe Strafen. Finanzverwaltung und sogar die Sozialkassen werden gegen das eigentlich unbeteiligte Bauunternehmen als angeblicher Mitwisser Nachforderungen samt Zinsen geltend machen. Deren Höhe liegt nicht selten im sechs- oder siebenstelligen Bereich. Bauunternehmen sollten daher unbedingt vorsichtig sein und sich vor einer Zusammenarbeit mit anderen Firmen umfänglich über diese informieren. Denn Schwarzarbeit wird sowohl bei wissentlicher als auch bei unwissentlicher Ausführung bestraft und bietet keine langfristigen Vorteile.

  Quelle: www.anwalt.de


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