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Schwedisches Arbeitsrecht

13.03.2017

Die Leiterin der Rechtsabteilung der Deutsch-Schwedischen Handelskammer, Dr. Kerstin Kamp-Wigforss, führt Sie durch das schwedische Arbeitsrecht und weist auf die wichtigsten Unterschiede zu den deutschen Regeln hin.

Termin: 3. April 2017
09.00 - 12.30 Uhr

Veranstaltungsort: IHK Frankfurt am Main, Börsenplatz 4, Frankfurt

Zum Inhalt:
• Sie möchten einen Mitarbeiter in Schweden anstellen oder haben bereits Mitarbeiter in Schweden? Worauf müssen Sie bei der Vertragsgestaltung achten? Nicht nur die rechtlichen Regeln zu Kündigungsschutz, Urlaub, Krankheit etc. unterscheiden sich von den deutschen Gepflogenheiten. Auch kulturelle – oft unterschätzte – Unterschiede können zu Missverständnissen und Problemen führen, wenn sich die betroffenen Parteien dieser Unterschiede nicht bewusst sind oder sie vernachlässigen.

• Was tun Sie, wenn Sie Ihre Mitarbeiter in Schweden nicht mehr halten können oder wollen? Das schwedische Rechtssystem kennt im Rahmen von betriebsbedingten Entlassungen weder den Interessensausgleich noch die Sozialauswahl. Auch die Kurzarbeit mit dem damit verbundenen Kurzarbeitergeld gibt es in Schweden nicht. Womit müssen Sie bei Kündigungen in Schweden rechnen? Gehen schwedische Arbeitnehmer oder Arbeitgeber häufig vor Gericht?

• Sie wollen Mitarbeiter für eine kürzere oder längere Zeit nach Schweden schicken? Wann und unter welchen Voraussetzungen müssen Sie diese beim schwedischen
Zentralamt für Arbeitsumwelt anmelden?

Anmeldung: www.frankfurt-main.ihk.de/veranstaltungen

Ansprechpartner: Viviane Witte, Tel. 069 21 97-13 59, E-Mail: v.witte@frankfurt-main.ihk.de

  Quelle: www.handelskammer.se


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