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Senat beschließt ersten Vergabebericht

29.05.2015

Das Investitions- und Nachfragevolumen Berlins und seiner landeseigenen Unternehmen liegt bei 4 bis 5 Mrd. €. Für kleine und mittelständische Berliner Unternehmen stellte das komplizierte wie zeitaufwändige Verfahren bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bisher eine hohe Hürde dar sich zu beteiligen. Zu diesem Ergebnis kommt auch der erste Vergabebericht des Landes Berlins, den der Senat auf Vorlage der Senatorin für Wirtschaft, Technologie und Forschung, Cornelia Yzer, beschlossen hat. Der Senat legt gemäß dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz zur öffentlichen Auftragsvergabe von nun an alle zwei Jahre einen Bericht als Evaluation des Gesetzes vor. Dieser untersucht die Wirkung des Gesetzes sowie die Arbeit der Vergabestellen und der zuständigen Kontrollgruppe.

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Senatorin für Wirtschaft, Technologie und Forschung, Cornelia Yzer.

Foto: SenWTF / Lopata

Die Evaluierung hat ergeben, dass Probleme insbesondere im organisatorischen, finanziellen oder rechtlichen Bereich auftreten. Insbesondere die sehr detaillierten Regelungen mit ihren hohen bürokratischen Anforderungen an die Bewerber um öffentliche Aufträge hätten dazu geführt, dass in einigen Marktbereichen sich spürbar weniger Unternehmen um öffentliche Aufträge bewerben. In einigen Marktsegmenten, insbesondere in den Bereichen ohne Marktmacht Berlins, können öffentliche Auftraggeber manchmal mangels Bieters den dringend benötigten Bedarf nicht decken. Als Folge, so der Bericht weiter, müssten investitionshemmende und bürokratische Auswirkungen des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes dringend geprüft und entschärft sowie eine Härtefallklausel in den Gesetzestext aufgenommen werden. Diese Klausel würde im Ausnahmefall erlauben, von den Vorgaben abzusehen.

Der Senat hatte als erste Maßnahme auf Initiative von Wirtschaftssenatorin Yzer bereits im Februar 2015 die Reform der Vergabepraxis beschlossen. Das Modernisierungspaket umfasste den Ausbau der elektronischen Vergabe, eine deutliche Reduzierung und Vereinfachung von Formularen, die Einführung von Jahreszeitverträgen für Bauunterhaltungsmaßnahmen sowie ein verbessertes elektronisches Unternehmens- und Lieferantenverzeichnis. Zudem werden die Wertgrenzen bei öffentlichen Ausschreibungen angehoben und eine Clearingstelle als Leitfaden für Innovationsprodukte und neue Technologien eingerichtet.

Das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz zur öffentlichen Auftragsvergabe wurde 2010 vom Abgeordnetenhaus verabschiedet.

  Quelle: Senatskanzlei Berlin


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