zurück

Sicher mit mehr Durchblick

07.11.2017

Wie lästig: Nachts hat es gefroren und morgens muss es schnell zur Arbeit gehen. Statt langwierigem Eiskratzen einfach nur ein kleines Guckloch für den Fahrer freilegen und darauf hoffen, dass der Rest schnell auftaut – das ist keine gute Idee und auch strafbar. „Wer dabei erwischt wird, muss 10 Euro zahlen“, informiert Thiess Johannssen, Sprecher der der Itzehoer Versicherungen. Das Bußgeld wird auch berechnet, wenn von innen beschlagene Fenster die Sicht behindern. Ist das Dach nicht von Schnee befreit, sind 25 Euro fällig.

3051-2_4C.jpg

Oft unterschätzt: Sind Scheibenwischer defekt oder zu stark abgenutzt, kann das Fahrzeug bei schlechtem Wetter nicht mehr sicher bewegt werden.

Foto: Tanawut/Fotolia/Itzehoer

Dem Gesetzgeber geht es dabei vor allem um die Sicherheit im Straßenverkehr. Denn schlechte Sicht ist einer der häufigsten Unfallursachen. Deshalb unbedingt vor dem Winter Eiskratzer, Schneebesen und Fensterleder bereithalten. Sind die Scheiben oft beschlagen, hilft es, einen mit Katzenstreu befüllten Strumpf ins Auto zu legen, der die Feuchtigkeit aufnimmt. Eine weitere gute Idee ist, beim Losfahren die Heizung voll aufzudrehen und die Klimaanlage zuzuschalten, weil sie die Feuchtigkeit rausfiltert. Scheibenwischer werden oft bei der Autopflege vergessen. Sie sollten regelmäßig mit einem Seifentuch gereinigt werden. Dabei unbedingt auch an den Heckscheibenwischer denken.

  Quelle: txn.


Gratis Gastzugang

Submissions-Anzeiger | Tageszeitung-Ad

Aktuelles
Seminarangebot

Baurecht- und Vergabeseminare