zurück

Sicherer Betrieb von Aufzügen

24.04.2020

Die neue Richtlinie VDI 3810 Blatt 6 beschreibt den bestimmungsgemäßen Betrieb von Aufzügen bei Gewährleistung der Sicherheit für Mensch und Umwelt. Sie gibt Betreibern Empfehlungen für den sicheren, bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Betrieb von Aufzugsanlagen. Darüber hinaus gibt die Richtlinie Hinweise zur Betreiberverantwortung (u. a. Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht), zur Minderung des Haftungsrisikos und zum Betreiben der Aufzüge nach dem Stand der Technik. Auch Aspekte des Arbeits- und des Umweltschutzes werden thematisiert.

Neue Richtlinie VDI 3810 Blatt 6 gibt Hinweise zur Betreiberverantwortung und zur Minderung des Haftungsrisikos
Wer in einen Aufzug steigt, muss darauf vertrauen können, dass dieser sicher ist: Aufzüge gehören nicht umsonst zu den Objekten, mit denen bei Menschen besondere Ängste verknüpft sind. Damit solche Albtraumszenarien nicht Wirklichkeit werden, müssen Aufzüge regelmäßig und gewissenhaft überprüft und gewartet werden. Sie gehören zu den überwachungsbedürftigen Anlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dazu gehört auch, die Aufzüge nach dem neuesten Stand der Technik zu betreiben; die Verpflichtung zur Erkundigung und gegebenenfalls Nachrüstung obliegt dem Betreiber.

Des Weiteren müssen Aufzüge von nachweislich fachkundigem Personal gewartet und instandgesetzt werden. Die VDI 3810 Blatt 6 bietet ergänzende und erläuternde Informationen zu den gesetzlichen Bestimmungen. Sie unterstützt bei der Wahrnehmung der Betreiberpflichten und soll die Betriebssicherheit von Aufzügen verbessern. Darüber hinaus gibt sie, unter Bezugnahme auf VDI 4707, Hinweise zur Vereinbarung wirtschaftlicher Interessen mit den einzuhaltenden Sicherheitsbestimmungen. 

Die Richtlinie gilt für Aufzugsanlagen nach der Aufzugsrichtlinie wie Lasten- und Personenaufzüge, sowie für Autoaufzüge. Ihr Anwendungsbereich erstreckt sich auch auf Aufzugsanlagen im Sinne der Maschinenrichtlinie wie Güteraufzüge, Plattformaufzüge oder Treppenschrägaufzüge. Ebenfalls erfasst sind Aufzüge, welche gebaut wurden, bevor die Aufzugs- und Maschinenrichtlinie in Kraft getreten ist.

  Quelle: www.vdi.de


Gratis Gastzugang

Submissions-Anzeiger | Tageszeitung-Ad

Aktuelles
Seminarangebot

Baurecht- und Vergabeseminare