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Sicherheit auf dem Dach

04.02.2016

Verbändevereinbarung zur CE-Dachlatte wurde unterzeichnet

Im Dezember 2015 verabschiedeten die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) und die beteiligten Verbände des Dachdeckerhandwerks, Zimmererhandwerks, der Fertigbauindustrie, des Holzhandels sowie die beiden Verbände der Sägeindustrie und der Hauptverband der deutschen Holzindustrie die Verbändevereinbarung über Dachlatten mit CE-Zeichen aus Nadelholz. Sie sieht vor, dass die zur Verwendungsstelle gelieferten Dachlatten neben der CE-Kennzeichnung eine leicht erkennbare und in der Praxis bewährte fachliche Kennzeichnung aufweisen. Gekennzeichnet werden daher die Dachlatten stirnseitig mit einer roten Farbmarkierung und der CE-Kennzeichnung. Damit kann der ausführende Handwerker direkt vor Ort erkennen, dass es sich eindeutig um eine Dachlatte handelt.

Bei der Festigkeitssortierung von Bauschnitthölzern hat die europäische harmonisierte Norm EN 14081, die Grundlage für die CE-Kennzeichnung ist, das nationale deutsche Ü-Zeichen als Konformitätsnachweis abgelöst.

Werden gelattete Dachflächen als Arbeitsplätze verwendet, müssen die Dachlatten mindestens der Sortierklasse S 10 TS nach DIN 4074-1 entsprechen. Die Verpackungseinheit (Bündel mit max. 12 Dachlatten) ist mit dem CE-Zeichen zu versehen. Eine Vergabe des Ü-Zeichens ist nicht mehr möglich. Der Lattenquerschnitt ist in Abhängigkeit von der Stützweite zu wählen. Gemäß der Verbändevereinbarung müssen Dachlatten entsprechend der Sortierklasse an einer Stirnseite rot markiert sein. Latten, die eine CE-Kennzeichnung ausschließlich mit der Festigkeitsklasse C 24 nach DIN EN 338 aufweisen, also keinen weiteren Verweis auf die Sortierklasse S 10 trocken sortiert nach DIN 4074-1 haben, dürfen als Dachlatten nicht verwendet werden.

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Foto: S.Küttner

Der ZVDH-Präsident Karl-Heinz Schneider erklärte nach der Unterzeichnung der Vereinbarung: „Die Sicherheit des Dachdeckers und Zimmerers bei Arbeiten auf dem Dach steht für uns ganz klar an erster Stelle“. Der Vorsitzende von Holzbau Deutschland, Peter Aicher, ergänzte: „Mit der Verbändevereinbarung wollen wir klare Vorgaben machen, die auch auf der Baustelle einfach zu überprüfen sind!“ „Als Holzfachhandel liefern wir die Qualität, die Zimmerer und Dachdecker für ihre Sicherheit und für hochwertigen, normgerechten Holzbau brauchen“, so Jürgen Klatt, Vorsitzender des GDHolz. Dr. Marco Einhaus von der DGUV kommentierte, dass die Dachlatte, die neben der Last der Dachdeckung während der Dachdeckungsarbeiten auch den Zimmermann oder Dachdecker tragen muss, besondere Anforderungen erfüllen müsse. „Wird die Dachlatte nur nach dem Eurocode EC5 bemessen, darf sie als Standplatz für Dacharbeiten nicht genutzt werden. Die Dachlatten, die nach der Vereinbarung hergestellt und eingebaut werden, sind neben den vorgenannten Anforderungen auch für die zusätzliche Mannlast bemessen“, so Einhaus. Der Geschäftsführer des Verbandes der Säge- und Holzindustrie Baden-Württemberg e.V. (VSH) Ludwig Jäger sagte zur Vereinbarung: „Sicherheit auf dem Dach beginnt bei der Produktion der Dachlatten im Sägewerk. Der VSH unterstützt dazu alle Betriebe die vorschriftskonform produzieren mit dem nötigen Prüfbericht – die Verbändevereinbarung vervollständigt branchenübergreifend diese Maßnahmen zur Sicherheit auf dem Dach. „Die deutsche Holzwirtschaft steht für höchste Qualitäts- und Sicherheitsstandards. Dazu sind klare und nachvollziehbare Regelungen für Industrie und Handwerk gleichermaßen unabdingbar“, sagte Johannes Schwörer, Präsident des Hauptverbandes der deutschen Holzindustrie und des Bundesverbandes Deutscher Fertigbau. Lars Schmidt vom Bundesverband der Säge- und Holzindustrie bilanziert: „Die deutsche Sägeindustrie hat sich sehr für die Verfügbarkeit der Dachlatte mit diesem hohen Standard eingesetzt. Als frei tragende Dachlatte gewährleistet die Dachlatte mit CE-Zeichen aus heimischem Fichten- und Tannenholz die Einhaltung der hohen Sicherheitsanforderungen der Berufsgenossenschaft.“

Im einzelnen wurde die Vereinbarung von folgenden Verbänden verabschiedet: Holzbau Deutschland – Bund Deutscher Zimmermeister im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) und der Gesamtverband Deutscher Holzhandel e.V. (GD Holz), der Verband der Säge- und Holzindustrie Baden-Württemberg e.V. (VSH), die Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e.V. (DeSH) sowie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV).

  Quelle: www.holzbau-deutschland.de


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