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Sind Handwerker Verbraucher zweiter Klasse?

10.10.2014

Das deutsche Gewährleistungsrecht benachteiligt Handwerker deutlich. Wenn es um nicht verschuldete Mängel geht, bleiben sie regelmäßig auf den Kosten für den Aus- und Wiedereinbau beschädigter Teile sitzen. Die Initiative ‚Mit einer Stimme‘ will sich nun dagegen wehren und mit einer Online-Petition den Bundestag zu einer Gesetzesänderung bewegen.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) kennt klare Regeln für Käufer und Verkäufer. Es spricht demjenigen, der eine Ware kauft, die sich als von vorneherein mangelhaft erweist, das Recht zu, diese vom Verkäufer austauschen oder nachliefern zu lassen. Im Juristendeutsch heißt das Nacherfüllung. Das gilt aber nur für Otto Normalverbraucher. Für Handwerker gilt dieses Recht nicht. Denn sie gelten vor dem Gesetz als Unternehmer und tätigen einen sogenannten Handelskauf. Der unterscheidet sich laut Urteil des Bundesgerichtshofs aber deutlich vom Kauf, den eine Privatperson tätigt.

In der Praxis bedeutet dieser Richterspruch, dass Fachhandwerker auf den Kosten für den Aus- und Wiedereinbau eines defekten Elements sitzen bleiben. Dabei haben sie den Schaden weder direkt noch indirekt verursacht. Das kann zu Ausgaben führen, die einen Betrieb in die Insolvenz zwingen. Die Handwerksinitiative ‚Mit einer Stimme‘ will das jetzt ändern. Mit einer geplanten Online-Petition möchten die Mitglieder erreichen, dass der Bundestag dieser Ungerechtigkeit einen Riegel vorschiebt. Ein passendes Gesetz muss her.

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Foto: Mit einer Stimme – Die Fairplay-Initiative für das Handwerk

Bis zum Frühjahr 2015 versucht die Initiative deshalb, 50.000 Unterstützer zu sammeln und zu mobilisieren. Schon jetzt haben sich mehr als 4.000 Personen gegen die aktuelle Rechtslage ausgesprochen und sich auf der Homepage (miteinerstimme.org) eingetragen. Alle Unterstützer werden automatisch per Newsletter über die Neuigkeiten informiert. Zusätzlich erhält jeder eine Benachrichtigung zum Start der Online-Petition, sodass man die Stimme rechtzeitig abgeben kann.

Fachverbände aus unterschiedlichsten Gewerken des Innenausbaus haben bereits ihre Unterstützung zugesichert. „Wir müssen uns vor ungerechtfertigten Ausfällen schützen“, sagt Heinz Schmitt, Vorsitzender des Bundesverbands Estrich und Belag e.V. Handwerker sollen demzufolge nicht „unverschuldet Existenzrisiken“ ausgesetzt werden, meint auch Regina Hebbeln-Röttjer. Sie ist als Geschäftsführerin der „DECOR-Union Die Objekteure“, der Initiative beigetreten.

Auf der Facebook- und auf der Internetseite können Betroffene sich aber nicht nur eintragen, sondern auch ihren Fall schildern und so andere Handwerker für das Thema sensibilisieren. Alle Handwerker, deren Familien und Freunde sind aufgerufen, dabei zu helfen, dass diese Gesetzeslücke endlich geschlossen wird.

www.miteinerstimme.org

  Quelle: www.schaal-trostner.de


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