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Startschuss für klimafreundliches Heizen: Novelle des Gebäudeenergiegesetzes

21.09.2023

Der Bundestag beschließt Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – Ein Meilenstein für die Wärmepolitik in Deutschland.

 

 Heizung Heizanlage Heiztechnik

 

Der Bundestag hat die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verabschiedet. Diese Gesetzesänderung markiert den Beginn des Übergangs zur Nutzung erneuerbarer Energien für die Beheizung von Gebäuden. Sie leitet eine umfassende Modernisierung der Wärmeversorgung in Deutschland ein, die verstärkt auf Fernwärme und effiziente, umweltfreundliche Heiztechnologien setzt.


Klare Richtlinien für Investitionsentscheidungen


Die neuen Regelungen bieten Verbraucherinnen und Verbrauchern, der Wohnungswirtschaft, der Heizungsindustrie und dem Handwerk klare Leitlinien für ihre Investitionsentscheidungen. Ziel ist es, erneuerbare Energien im Gebäudebereich zur Norm zu machen und schrittweise klimaschädliche Heizungen auf Erdgas- oder Erdölbasis zu ersetzen. Dieser Schritt wird Jahr für Jahr den Klimaschutz und die Energiesicherheit vorantreiben.


Förderung und Übergangsfristen für einen reibungslosen Umstieg


Um sicherzustellen, dass niemand überfordert wird, wenn er auf eine zeitgemäße Heizung umsteigt, gibt es großzügige Übergangsfristen sowie Härtefallregelungen und eine Förderung für den Heizungstausch von bis zu 70 Prozent. Diese Fristen sind in Einklang mit den geplanten Anforderungen für die Erstellung von Wärmeplänen nach dem Wärmeplanungsgesetz festgelegt. Bestehende Öl- und Gasheizungen sind von den neuen Regelungen nicht betroffen und können weiterhin genutzt werden.


Erneuerbare Energien im Gebäudebereich


Die Novelle des GEG sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2024 in Neubaugebieten jede neu installierte Heizung mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen muss. Für Bestandsgebäude und Neubauten in Baulücken gelten ähnliche Vorgaben ab dem 30. Juni 2026 bzw. 30. Juni 2028, abhängig von der Gemeindegröße. Auch hier ermöglicht eine Übergangsfrist von fünf Jahren den Einbau von Heizungen, die die 65-Prozent-Vorgabe nicht erfüllen.


Vielfältige Optionen für den Umstieg auf erneuerbare Energien


Die Novelle erlaubt den Eigentümerinnen und Eigentümern die freie Wahl zwischen verschiedenen erneuerbaren Heizungstechnologien. Dazu gehören Wärmenetze, elektrische Wärmepumpen, Stromdirektheizungen, Biomasseheizungen, Hybridheizungen, Solarthermie und "H2-Ready"-Gasheizungen. Die Auswahl hängt von der Verfügbarkeit eines Investitions- und Transformationsplans für lokale Wasserstoffinfrastrukturen ab.


Stufenweise Umstellung von Öl- und Gasheizungen


Öl- und Gasheizungen, die ab dem 1. Januar 2024 eingebaut werden, müssen ab 2029 schrittweise einen steigenden Anteil an grünen Gasen oder Ölen verwenden: 15 Prozent ab 2029, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040.


Umfangreiche Förderung für den Heizungstausch


Die Novelle sieht eine umfangreiche finanzielle Unterstützung für den Umstieg auf erneuerbare Energien vor, darunter Zuschüsse, Kredite und steuerliche Förderung. Bis zu 70 Prozent Förderung sind möglich, einschließlich einer Grundförderung von 30 Prozent der Investitionskosten und einem einkommensabhängigen Bonus für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Ein Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent bis 2028 für den Austausch alter Heizungen ist ebenfalls vorgesehen.


Schutz der Mieterinnen und Mieter vor Mietsteigerungen


Die Fördermittel für den Heizungstausch werden von den Modernisierungskosten abgezogen, um die Mieterinnen und Mieter vor übermäßigen Mietsteigerungen zu schützen. Es gilt eine Kappungsgrenze von 50 Cent pro Quadratmeter für alle Heizungsaustausche.


Zusätzlicher Ergänzungskredit und unveränderte Förderungen


Zusätzlich zur Novelle des GEG wird die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum 1. Januar 2024 überarbeitet und tritt in Kraft. Die Förderungen für andere energetische Sanierungsmaßnahmen sowie die steuerliche Förderung bleiben unverändert bestehen.

  Quelle: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/09/20230908-bundestag-beschliesst-novelle-des-gebaeudeenergiegesetzes.h


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