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Steigender Mindestlohn – Arbeitgeber der Baubranche beschweren sich

02.02.2022

Die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns (derzeit 9,82 Euro, ab dem 01. Juli geplant 10,45 Euro) auf zwölf Euro pro Stunde war eines der zentralen Wahlkampfversprechen der SPD und nachfolgend auch Bestandteil des Koalitionsvertrags zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Jetzt hat das Bundesarbeitsministerium einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, laut dem die Erhöhung schon zum 1. Oktober 2022 umgesetzt werden soll. In den Jahren danach soll wieder die sogenannte Mindestlohnkommission über die Höhe des Mindestlohns entscheiden. Wie das ARD-Hauptstadtstudio außerdem meldet, kämen durch die Anhebung des Mindestlohns laut Gesetzentwurf auf Arbeitgeber rund 1,63 Milliarden Euro höhere Kosten zu. Arbeitgebervertreter hätten daher bereits angekündigt eine Klage gegen das geplante Gesetz zu prüfen.


Der ZVG übt Kritik


Einer dieser Arbeitgebervertreter ist der Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG). Der ZVG plädiert gegen eine derartig frühe und hohe Erhöhung des Mindestlohns mit Verweis auf die enorme Belastung für Gartenbau-Betriebe für eine Verschiebung des Vorhabens. Wie der Verband mitteilt, weist ZVG-Präsident Jürgen Mertz in einem Schreiben an Bundesarbeitsminister Heil und Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir auf die unverhältnismäßigen, nicht planbaren Belastungen für produzierende Gartenbau-Betriebe hin, die mit der Anhebung des Mindestlohns auf zwölf Euro einhergingen. „Da sich diese Kostenbelastung nicht in den Preisverhandlungen mit dem Handel widerspiegeln konnte, müssten unsere Produzenten je nach Anbaukultur bis zu 25 Prozent Lohnkostensteigerung allein stemmen“, so Mertz. Der ZVG fordere deshalb von der Politik einen zeitlichen Aufschub, da sonst viele Betriebe in Liquiditätsprobleme geraten und damit vor kaum lösbaren Herausforderungen stünden.


Wie der Zentralverband Gartenbau weiter ausführt, stehen die Betriebe bereits seit Jahren – gerade auch innerhalb der EU – unter enormem Wettbewerbsdruck. Daneben seien die Kosten in den Bereichen Energie und Betriebsmittel sowie durch die CO2-Bepreisung erheblich gestiegen. Laut Koalitionsvertrag wolle die Bundesregierung die regionale deutsche Produktion fördern, erhöhe jedoch durch die kurzfristige und damit nicht einkalkulierbare Anpassung des Mindestlohns noch einmal den Druck auf die heimischen Produzenten. „Ich möchte betonen, dass es hier nicht um die Diskussion von angemessener Entlohnung geht. Aber dafür gibt es die Mindestlohnkommission. Die politische Anhebung des Mindestlohns bedeutet ein erneutes Eingreifen in die Tarifautonomie und konterkariert die Arbeit der Kommission“, so Mertz.


Bundesvereinigung Bauwirtschaft warnt vor höheren Baukosten


"Die von der Ampelkoalition geplante Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,- EUR wird aller Voraussicht nach auch zu einer Erhöhung der Baukosten in Deutschland führen." Darauf wies der Vorsitzende der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, Marcus Nachbauer, hin.
Das Verbändebündnis, bestehend aus 15 Verbänden, repräsentiert rund 360.000 Betriebe aus dem Bau- und Ausbauhandwerk mit insgesamt 3,4 Mio. Beschäftigten und 200.000 Auszubildenden. Eine Umfrage unter den 15 Mitgliedsverbänden, die die unterschiedlichen Gewerke der Bau- und Ausbauwirtschaft repräsentieren, hat gezeigt, dass die politisch motivierte Anhebung sich bei der Teilen einiger Branchenverbände unmittelbar auf das Tarifgefüge für die einfachsten Bauhilfstätigkeiten auswirkt. Die in der Regel darüber liegenden Tariflöhne für Facharbeiter sind nicht betroffen. "Die geplante Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ignoriert also bestehende tarifliche Regelungen, die mit den Gewerkschaften abgeschlossen worden sind", so Nachbauer. Und das ohne Not, denn die Bau- und Ausbauwirtschaft gehört nach dem öffentlichen Dienst zu dem Wirtschaftszweig mit der höchsten Tarifbindung der Betriebe in Deutschland, wie auch die vom Bundesarbeitsministerium veröffentlichten Zahlen des Betriebspanels des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsbildung jedes Jahr auf Neue zeigen. "Der Gesetzgeber pfuscht mit der geplanten Erhöhung im wahrsten Sinne des Wortes den Bau- und Ausbauhandwerksbetrieben ins Tarif-Handwerk. Damit werden tarifliche Regelungen verdrängt und damit ohne Zweifel in die Tarifautonomie eingegriffen," erläuterte Nachbauer. Am Ende stellt jeder Lohntarifvertrag eine fein austarierte Vergütungssystematik dar, die durch den staatlichen Eingriff aus dem Lot gerät. "Die Anhebung setzt aber auch die anderen Tarifgruppen für Facharbeiter oberhalb der 12 Euro unter Druck. Damit sind höhere Baukosten infolge der Mindestlohnerhöhung vorprogrammiert. Wir bleiben daher bei unserer Ablehnung einer derart massiven Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns. Wenn es aber sein muss, dann sollte der gesetzliche Mindestlohns nur stufenweise erhöht werden," so Nachbauer abschließend.

  Quelle: www.taspo.de und www.presseportal.de


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