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Steigendes Grundwasser führt zu gravierenden Schäden an der Bausubstanz

11.10.2013

Deutlich weniger Wasserverbrauch in Privathaushalten, Industrie und Gewerbe führt zu steigendem Grundwasser, das tiefer liegende Bauwerke angreift. Um schwerwiegende Schäden an der Bausubstanz, an Stützen und Bewehrungen von Kellern, Tiefgaragen, Fahrstuhlschächten oder Tunneln zu verhindern, rät die GTÜ - Gesellschaft für Technische Überwachung mbH zu einem Baugrundgutachten vor Beginn von Neubaumaßnahmen.

 Damit das Grundwasser keine Bedrohung für Neubauten darstellt, sollte vorab ein detailliertes Baugrundgutachten erstellt werden. Dabei wird bei Bauwerken, die sich unterhalb des Geländes und somit innerhalb des Baugrundes befinden, wie Keller, Tiefgaragen, Fahrstuhlschächte oder Tunnel, der maximale Wasserstand bestimmt.

"Ein geringerer Verbrauch des Rohstoffs Grundwasser ist im Prinzip begrüßenswert. Dabei wird oft außer Acht gelassen, dass sich daraus zwangsläufig ein Anstieg des Grundwassers ergibt, weil Wasserwerke ihre Förderleistungen für die oberflächennahen Wasserschichten senken", sagt Dr. P. J. Wagner, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baugrunduntersuchungen und Gutachter der GTÜ. "Erhöhtes Grundwasser kann auf zweifache Weise gefährlich werden: durch den Wasserdruck und die Chemie des Grundwassers."

Besondere technische Maßnahmen zum Schutz gegen drückendes Wasser müssen vor allem dann ergriffen werden, wenn der maximale Wasserstand im Bereich des Bauwerks liegt. Zudem führt aggressives Wasser zu Lösungserscheinungen im Baustoff wie Beton oder zu Korrosion an Stützen und Bewehrungen aus Metall. Um möglichen Schäden vorzubeugen, werden die entnommenen Wasserproben auf ihre Beton- und Stahlaggressivität hin analysiert. "Ist alles richtig bemessen, bleibt das Bauwerk wassertechnisch schadensfrei und die Neubaumaßnahmen können beginnen", so Dr. P. J. Wagner.

Schäden im Beton und Bewehrung_GTÜ_Dr. P J Wagner.JPG

Foto: GTÜ_Dr. P.J. Wagner

Wie sich der Wasserstand durch Absenken der Förderleistung verändert hat, zeigt ein Beispiel: Beim Bau einer Tiefgarage 1978 lag der Grundwasserstand um mehr als fünf Meter unter der Sohle und war damit weder im Hinblick auf die Dichtigkeit noch für die Gründungsform zu berücksichtigen. Heute steht Wasser im Bauwerk, aktuell in der Sohle. Die Folgen sind Schäden im Beton und in der Bewehrung. Da das Wasser noch weiter steigen wird, sind die Folgen unausweichlich. In vielen Städten wird das Grundwasser in naher Zukunft den ehemals natürlichen Stand in unmittelbarer Nähe zur Oberfläche erreichen.

Weiter erläutert Dr. Wagner: "Baugrundgutachten für den Neubau müssen nicht nur den aktuellen Grundwasserstand berücksichtigen, sondern ebenfalls die Frage klären, mit welchem Wasserstand in Zukunft zu rechnen ist." Es gilt: Muss von einem Einfluss des Grundwassers auf das Bauwerk ausgegangen werden, sollte das Objekt geschützt werden. Welche Verfahren sich für den Schutz am Besten eignen, klärt der Gutachter von Fall zu Fall.

Sind Bestandsbauwerke bereits durch das gestiegene Grundwasser betroffen, sind eingetretene Schäden abzustellen und die Objekte für die Zukunft zu schützen. Die beste Technik ist die, die das Wasser vom Objekt fernhält. Wenn das nicht mehr möglich ist, sind durch den Gutachter Alternativen an Wand und Sohle zu klären.

Die GTÜ bietet mit der Dienstleistung der Baubegleitenden Qualitätsüberwachung (BQÜ) einen eigenen Service an. Die für Baudienstleistungen eingesetzten GTÜ-Vertragspartner sind öffentlich bestellte und vereidigte sowie qualifizierte Bausachverständige mit besonderer Fachexpertise für die einzelnen Gewerke. Die GTÜ verfügt über ein bundesweites Netz von Vertragspartnern. Weitere Informationen zur BQÜ sowie eine Suchfunktion für GTÜ-Sachverständige vor Ort gibt es im Internet unter: http://bau.gtue.de

  Quelle: www.gtue.de


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