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Tag des Waldes – Wie steht es um Deutschlands Forstwirtschaft?

29.03.2022

Zwei Bundesländer ziehen Bilanz


Am 21. März war Internationaler Tag des Waldes. Diesen Tag nahmen sich Politik und Baubranche in gleichem Maße zum Anlass, um über seine Bedeutung für das Klima aber auch die Industrie zu reflektieren. Die zurückliegenden Jahre haben vor Augen geführt, wie sehr auch der Wald von den Folgen des Klimawandels betroffen ist, der Wald zugleich aber auch als Klimaschützer und wichtiger Partner bei der Klimaanpassung gefordert ist. Nun heiße es, die vielfältigen Leistungen des Waldes dauerhaft zu honorieren und stärken. Dazu müssen die Wälder wiederaufgebaut und geschützt werden. Mischwälder seien zudem weniger klimaanfällig und würden die Auswirkungen des Klimawandels dämmen können.


NRWs Umweltministerin kommentiert


Den Wald als Klimaschützer Nummer 1 und Hort der Biodiversität zu schützen, sah Umweltministerin Ursula Heinen-Esser als zentrale politische Gegenwarts- und Zukunftsaufgabe. „Der Wald ist unser wichtigster Klimaschützer, Lebensraum für Tiere und Pflanzen, Lieferant für nachhaltige Rohstoffe und zugleich für die Menschen ein wichtiges Stück Heimat. Der Wiederaufbau und Schutz unserer Wälder und ihre nachhaltige Bewirtschaftung sind ein zentrales Element der Daseinsvorsorge“, so die Ministerin.


Mecklenburg-Vorpommern vergütet Aufforstung


Anlässlich des Tages des Waldes verkündete Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus einen weiteren Meilenstein für den weiteren Ausbau der Wälder. Auf dem digitalen Symposium der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Wald (AGDW) präsentierte er gemeinsam mit dem Präsidenten des Deutschen Forstwirtschaftsrates (DFWR), Herrn Georg Schirmbeck, der Öffentlichkeit die Waldfunktionenbewertungsverordnung MV. Durch diese können nun Ersatzaufforstungen als vorgezogene Waldkompensationsmaßnahmen anerkannt werden (§ 15 Abs. 11 LWaldG).


Der Minister erklärt die Besonderheit dieser Maßnahme


„Bei vorgezogenen Waldkompensationsmaßnahmen handelt es sich um Flächen, die für zu erwartende Waldumwandlungen aufgeforstet und in Waldpunkten bewertet werden. Die neue Verordnung bietet hierfür ein landesweit einheitliches sowie transparentes Berechnungsverfahren, welches die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes gleichrangig berücksichtigt. Landeigentümer, die sich für die Aufgabe landwirtschaftlicher Nutzung entschließen und ihre Flächen aufforsten, erhalten so eine Vergütung ihrer Entscheidung. Damit ist ein weiteres, bundesweit einmaliges Instrument aus dem Forstrecht für die Vergütung von Ökosystemleistungen des Waldes in Mecklenburg-Vorpommern etabliert worden“ so Backhaus.


„Für den Naturschutz oder für die Erholung besonders wertvolle Waldflächen, Küstenschutzwälder oder alte Laubwälder erhalten über das Berechnungsmodell der Waldfunktionenbewertungsverordnung die höchste Anzahl an Waldpunkten. Die durch Neuwaldbildung generierten Waldpunkte können dann anschließend durch den Flächeneigentümer vermarktet werden. Der Preis pro Waldpunkt bildet sich am Markt und liegt aktuell zwischen 2,50 und 3,00 Euro pro Waldpunkt. Somit ist eine Vergütung der entstandenen Ökosystemleistungen für den Waldbesitzer möglich“ ergänzte der Minister.


Im Rahmen des Symposiums vekündete Minister Backhaus zudem die positive Bilanz des von ihm initiierten Landeswaldprogramms: „Ich habe Anfang 2020 die politische Initiative für Mecklenburg-Vorpommern ergriffen und das größte staatliche Aufforstungsprojekt der Bundesrepublik gestartet! Über 10 Jahre hinweg 860 Hektar jährlich stellt unsere Landgesellschaft Landwirtschaftsfläche für Zwecke der Aufforstung, der Moorrenaturierung, weiterer Naturschutzprojekte und der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie zur Verfügung. Bis jetzt wurden rund 750 ha durch die Landforstanstalt aufgeforstet. Es ist das größte staatliche Aufforstungsprojekt der Bundesrepublik!“

  Quelle: www.land.nrw und www.regierung-mv.de


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