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Tarifabschluss bringt Planungssicherheit und sorgt für Aufbruchstimmung in der GaLaBau-Branche

18.12.2013

Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. (BGL) und die IG BAU haben sich über einen Tarifabschluss für die GaLaBau-Branche geeinigt. „Die Einigung zeigt, dass die Tarifautonomie in unserer Branche weiterhin gut funktioniert. Nach intensiven Gesprächen haben wir einen Abschluss erzielt, der den Interessen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer des Berufsstandes Rechnung trägt“, kommentiert Egon Schnoor, Verhandlungsführer des BGL, das Ergebnis des Tarifabschlusses für die GaLaBau-Branche. Die Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertreter verständigten sich auf Entgelterhöhungen für die rund 100.000 Beschäftigten der GaLaBau-Branche mit einer Laufzeit von 27 Monaten bis Ende Januar 2016. Das erzielte Tarifergebnis sieht eine zweistufige Erhöhung um 3,2 % nach zwei Null-Monaten (November und Dezember 2013) für 14 Monate vor, gefolgt von einer zweiten Erhöhung ab dem 01. März 2015 um 2,5 % für weitere 11 Monate.

Zudem vereinbarten die beiden Tarifparteien eine Ost-West-Angleichung. In allen Entgeltbereichen wird es zukünftig nur noch einen bundesweiten Tarifvertrag geben. Die Regelung der Entgeltanhebungen beinhaltet die Erhöhung der Löhne in den alten Bundesländern bei gleichzeitiger Festsetzung der Löhne in den neuen Bundesländern auf 95,5 bzw. 96 % des Lohnniveaus der alten Bundesländer. Für beide Verträge gilt bei einer Laufzeit von zehn Jahren eine jährliche Angleichung von 0,5 %. Die Sonderregelung für Berlin bei den Löhnen bleibt erhalten, so dass eine automatische Anpassung der Löhne auf das Westniveau in Zukunft erfolgt. Für die unterste Lohngruppe 7.6 wurde eine sofortige Ost-West-Angleichung vereinbart. Ab dem 1. Januar 2014 erhalten Beschäftigte aus dieser Lohngruppe zukünftig einen Stundenlohn von 9 €, ab dem 01. März 2015 sieht der Tarifvertrag eine Erhöhung von 2,5 % vor.

Um die Attraktivität des Berufs für junge Menschen weiter zu erhöhen, vereinbarten die Tarifparteien BGL und IG BAU eine deutliche Anhebung in der Ausbildungsvergütung. Demzufolge wird die Ausbildungsvergütung für Auszubildende über 18 Jahre im ersten Lehrjahr ab dem 01. Januar 2014 stufenweise bis zum 01. August 2016 von 605 € auf 800 € erhöht. Für das zweite und dritte Lehrjahr erfolgt ebenfalls eine stufenweise Angleichung, so dass ein Auszubildender im dritten Lehrjahr ab dem 01. August 2016 eine monatliche Vergütung in Höhe von 1.000 € erhält. Der Verhandlungsführer des BGL, Egon Schnoor „begrüßte das Ergebnis, das den Betrieben der GaLaBau-Branche ermöglicht, qualifizierte und motivierte Auszubildende zu beschäftigen und gleichzeitig den jungen Menschen eine berufliche Perspektive bietet. Insbesondere die Ost-West-Angleichung verschafft den Betrieben in den neuen Bundesländern jetzt mehr Chancengleichheit bei der Auszubildendensuche“.

Die Laufzeit des bundeseinheitlichen Tarifvertrages zur Ausbildungsvergütung mit der sofortigen Angleichung gilt bis zum 31.07.2017.

  Quelle: www.galabau.de


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