Neue Wertgrenzen und vereinfachte Nachweispflichten sollen Bauunternehmen den Zugang zu öffentlichen Aufträgen deutlich erleichtern.
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Öffentliche Aufträge leichter zugänglich
Thüringens Wirtschaftsministerium setzt neue Impulse für die Bauwirtschaft: Durch angehobene Wertgrenzen bei öffentlichen Bauaufträgen sollen bürokratische Hürden abgebaut und kleinere sowie mittlere Unternehmen gestärkt werden. Die Reform stößt bei Branchenvertretern auf große Zustimmung – insbesondere, weil sie auf praxisbewährte Regelungen aus der Pandemiezeit zurückgreift.
Direktvergabe bis 75.000 Euro möglich
Ein zentrales Element der neuen Regelung ist die Anhebung der Schwellenwerte. Bauaufträge mit einem Volumen bis zu 75.000 Euro können künftig ohne formelles Vergabeverfahren direkt vergeben werden. Bei Aufträgen bis zu einer Million Euro sind vereinfachte Verfahren erlaubt. „Die Anhebung der Wertgrenzen ist ein wichtiges Signal an die Thüringer Bauwirtschaft“, erklärt Thomas Reimann, Präsident der Vereinigung Mittelständischer Bauunternehmen Hessen-Thüringen. Schnellere Verfahren bedeuten mehr Effizienz – sowohl für Unternehmen als auch für öffentliche Auftraggeber.
Vereinfachte Nachweispflichten für Bieter
Die Reform bringt auch Erleichterungen bei der Angebotsabgabe: Statt umfangreicher Unterlagen genügen zunächst sogenannte Eigenerklärungen. Nur Angebote, die in die engere Wahl kommen, müssen durch vollständige Nachweise ergänzt werden. „Klein- und mittelständische Unternehmen haben oft nicht die Zeit und das Personal, um für jedes abgegebene Angebot auch gleich die erforderlichen Bescheinigungen und Nachweise beizufügen“, betont Anika Amberg, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht. Diese Änderung schafft insbesondere für kleinere Betriebe mehr Chancengleichheit.
Bieterdatenbank als zentrales Werkzeug
Um die neuen Möglichkeiten effektiv zu nutzen, empfiehlt das Wirtschaftsministerium die Eintragung in die Bieterdatenbank der IHK Erfurt. Sie dient öffentlichen Auftraggebern als hilfreiches Recherchetool bei der Suche nach qualifizierten Unternehmen. Zusätzlich wird geraten, die Landesvergabeplattform zu nutzen – auch von Kommunen, die bisher nicht dazu verpflichtet sind. So lassen sich Ausschreibungen transparenter gestalten und eine größere Zahl an Anbietern erreichen. |