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Thüringer Kabinett beschließt Gesetzentwurf für Mindestlohn

12.09.2012

Lieberknecht greift FDP scharf an

Der Thüringer Gesetzentwurf für eine bundeseinheitliche Lohnuntergrenze hat die letzte Hürde im Land genommen. Nach der abschließenden Kabinettsbefassung soll er nun in den Bundesrat eingebracht werden. Mit dem Vorhaben setze die Landesregierung den „Willen der Mehrheit der Menschen“ um, sagte Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU) in Erfurt. Scharfe Kritik äußerte sie an der ablehnenden Haltung der FDP. Diese soll endlich die Wirklichkeiten zur Kenntnis nehmen.

Es sei nicht im Sinn der Marktwirtschaft, das viele nicht von ihrer Hände Arbeit leben könnten, sagte Lieberknecht weiter.

In Deutschland arbeite etwa jeder Fünfte im Niedriglohnsektor. Ein einheitlicher Mindestlohn sei daher auch ein Baustein im Kampf gegen Altersarmut. Sie hoffe nun auf einen breiten Konsens in der Länderkammer.

Wirtschaftsminister Matthias Machnig (SPD) sprach mit Blick auf die Kommission, die den Gesetzentwurf miterarbeitet hatte, von einem „stilbildenden Verfahren für Koalitionsarbeit“. Zugleich verwies er auf positive Signale mehrerer Bundesländer.

NGG fordert 8,50 Euro als Untergrenze
In Richtung Liberale sagte die Regierungschefin: „Es geht nicht um fünf % FDP, sondern um 20 % der Menschen“. Dies gelte es, zur Kenntnis zu nehmen. Die Partei sollte im Bund „über ihren Schatten springen, dann sind auch andere Hürden wieder zu meistern“. Letztlich sei ein Mindestlohn wegen der Vermeidung von Dumping-Löhnen auch ein Thema für die Wähler-
Klientel der FDP, etwa für Handwerker.

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) begrüßte die Initiative. „Thüringen mache das, wozu die schwarz-gelbe Koalition in Berlin aufgrund vor allem der ideologischen Scheuklappen der FDP unfähig ist: Sie fordere eine einheitliche Lohnuntergrenze, sprich einen gesetzlichen Mindestlohn“, sagte NGG-Vorsitzender Franz-Josef Möllenberg. Zugleich appellierte er an die Landesregierung, „noch einen Schritt weiter zu gehen und Nägel mit Köpfen zu machen: 8,50 Euro, die schrittweise erhöht werden müssen, sind der Mindeststundenlohn“.
Der Gesetzentwurf sieht einen bundesweiten Mindestlohn für alle Branchen und Regionen vor. Festgelegt werden soll dieser von einer Kommission aus Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern

  Quelle: dapd-lth


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