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Trotz Fortschritten liegt die Nutzung ultraschneller Breitbanddienste

08.06.2018

nach wie vor deutlich unter der Zielvorgabe, so das Fazit des Europäischen Rechnungshofs

Obwohl sich die Breitbandversorgung EU-weit im Allgemeinen verbessert hat, wird es nicht gelingen, alle für 2020 gesteckten Ziele zu erreichen. Zu dieser Einschätzung gelangt der Europäische Rechnungshof (EuRH) in einem neuen Bericht. Das Ziel der EU, wonach 50 Prozent aller europäischen Haushalte bis 2020 Zugang zu ultraschnellen Breitbandanschlüssen haben sollten, ist bei Weitem nicht erreicht, so das Ergebnis des EuRH. Insbesondere ländliche Gebiete sind immer noch schlechter angebunden als Städte.

Zwar haben fast alle Mitgliedstaaten das Ziel einer grundlegenden Breitbandversorgung erreicht, bei den 2020-Zielen einer Versorgung mit schnellen (über 30 Megabit pro Sekunde – Mbit/s) und ultraschnellen (über 100 Mbit/s) Breitbanddiensten wird dies aber aller Voraussicht nach nicht der Fall sein.

Die Anbindung der ländlichen Gebiete ist in den meisten Mitgliedstaaten nach wie vor problematisch: In 14 der 28 Mitgliedstaaten lag die Versorgung von ländlichen Gebieten mit schnellen Breitbanddiensten unter 50 Prozent. Außerdem hatten bis Mitte 2017 nur 15 Prozent aller Haushalte Verträge über ultraschnelle Breitbanddienste abgeschlossen.

„Damit Europa sich im globalen Wettbewerb weiterhin behaupten kann und im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sowie der Regierungen sind eine hohe Internetgeschwindigkeit und ein guter Internetzugang, wie sie Breitbandverbindungen bieten, unerlässlich“, erläuterte Iliana Ivanova, das für den Bericht zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs. „Es ist wichtig, dass sich die EU anspruchsvolle und realistische Breitbandziele für die Zukunft setzt, und diese Ziele auch verwirklicht. Der Hof unterbreitet Empfehlungen zu den Bereichen strategische Planung, ordnungspolitisches Umfeld und Förderung des Wettbewerbs.“

Das Prüfungsteam besuchte fünf Mitgliedstaaten (Irland, Deutschland, Ungarn, Polen und Italien) und konsultierte nationale Regulierungsbehörden, Unternehmensverbände und Verbände von Telekommunikationsbetreibern, Verbraucherverbände und Gewerkschaften.

Nachstehend sind einige der wichtigsten Aspekte, die im Bericht thematisiert werden, aufgeführt: Breitbandstrategien sind von größter Bedeutung. Alle geprüften Mitgliedstaaten hatten solche Strategien ausgearbeitet, die zum Teil jedoch erst spät fertiggestellt wurden und hinsichtlich der Ziele nicht immer mit den auf EU-Ebene festgelegten Zielen übereinstimmten.

Wettbewerb zwischen Anbietern ist wichtig für den Ausbau der Breitbandinfrastruktur, doch nicht alle besuchten Mitgliedstaaten hatten angemessene rechtliche und ordnungspolitische Rahmenbedingungen geschaffen. Manche – weitab von Städten gelegene Gebiete – sind für die Privatwirtschaft nicht attraktiv. Wird keine öffentliche Förderung bereitgestellt, besteht die Gefahr, dass diese Gebiete in puncto Breitbandzugang auch weiterhin hinterherhinken werden.

Dem Finanzierungsbedarf für Breitbandinfrastruktur in ländlichen Gebieten und städtischen Randgebieten wurde nicht immer angemessen Rechnung getragen und die Europäische Investitionsbank richtete die Unterstützung nicht auf die Gebiete aus, in denen sie am dringendsten benötigt wurde. Nach Schätzungen der Europäischen Kommission werden bis zu 250 Milliarden Euro erforderlich sein, um die Europa-2020-Breitbandziele in allen Mitgliedstaaten zu verwirklichen. Rund die Hälfte dieses Betrags könnte für die Anbindung der ländlichen Gebiete nötig sein.

Nach Ansicht des EuRH bestehen trotz dieser Probleme in Ungarn, Irland und Italien (d. h. in drei der fünf geprüften Mitgliedstaaten) gute Aussichten, dass die von der Europäischen Kommission für 2025 vorgegebenen Ziele erreicht werden, sofern die Pläne wie vorgesehen umgesetzt werden. Zu diesen Zielen gehört, dass alle Haushalte Zugang zu ultraschnellen Breitbanddiensten haben sollten, die auf 1 Gigabit/Sekunde aufgerüstet werden können.

Der EuRH unterbreitet u. a. folgende Empfehlungen:
• Die Mitgliedstaaten sollten neue Pläne für die Zeit nach 2020 ausarbeiten.

• Die Europäische Kommission sollte die Anwendung der Leitlinien für staatliche Beihilfen klarstellen und die Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen um mehr Wettbewerb bei der Bereitstellung von Breitbanddiensten unterstützen.

• Die Europäische Investitionsbank sollte ihre Unterstützung auf kleine und mittlere Projekte in Gebieten konzentrieren, in denen öffentliche Mittel am dringendsten benötigt werden.

Hintergrund
Der EuRH untersuchte von der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten zur Erreichung der Europa-2020-Breitbandziele ergriffene Maßnahmen. Diese Ziele bestehen darin, bis 2013 grundlegende Breitbanddienste (bis zu 30 Mbit/s) für alle Europäer verfügbar zu machen, bis 2020 alle Europäer mit schnellen Breitbanddiensten (über 30 Mbit/s) zu versorgen und - ebenfalls bis 2020 - sicherzustellen, dass mindestens 50 % aller europäischen Haushalte ultraschnelle Breitbandverbindungen (über 100 Mbit/s) nutzen.

Die EU stellt im Zeitraum 2014-2020 rund 15 Milliarden Euro (einschließlich 5,6 Milliarden Euro in Form von Darlehen der Europäischen Investitionsbank) bereit, um die Verwirklichung dieser Ziele zu unterstützen.

Der Europäische Rechnungshof stellt seine Sonderberichte dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU sowie anderen betroffenen Parteien wie nationalen Parlamenten, Wirtschaftsakteuren und Vertretern der Zivilgesellschaft vor. Der weitaus größte Teil der Empfehlungen, die der Hof in seinen Berichten ausspricht, wird umgesetzt. Dies macht deutlich, welchen Nutzen die Arbeit des Hofes für die Bürgerinnen und Bürger der EU hat.
Der Sonderbericht Nr. 12/2018 "Der Breitbandausbau in den EU-Mitgliedstaaten: Trotz Fortschritten werden nicht alle Ziele der Strategie Europa 2020 erreicht" ist in 23 EU-Sprachen auf der Website des Hofes (eca.europa.eu) abrufbar.

  Quelle: eca.europa.eu


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