zurück

Überfällige Einigung zur Erbschaftsteuer

29.09.2016

Honikel (AHH):

img-2951_661.JPG

schafft Rechtssicherheit für Hessens Handwerker

Foto: AHH

Als „längst überfällig“ hat der Präsident der Arbeitgeberverbände des Hessischen Handwerks (AHH), Malermeister Jochen Honikel, die Einigung des Vermittlungsausschuss zur Erbschaftsteuer bezeichnet. Der erzielte Kompromiss schaffe in erster Linie Rechtssicherheit. Kritik übte er an den „parteipolitischen Profilierungsversuchen“, die das Verfahren unnötig hingezogen hätten.

„Viele kleine familiengeführte Handwerksbetriebe in Hessen hat es über Wochen verunsichert, wie ihr Firmenvermögen künftig bewertet wird. Wenn die Politik sich jetzt nicht endlich verständigt hätte, wären möglicherweise sämtliche Verschonungsregelungen vom Bundesverfassungsgericht kassiert worden“, so Honikel.

Die Neuregelung führe insgesamt zu einer höheren Belastung durch die Erbschaftsteuer. In einigen Fällen werde es zu einer Verschlechterung der Liquidität kommen. „Dies stand jedoch schon nach dem Kompromiss im Bundestag fest. Wir sind daher froh, dass die teilweise völlig überzogenen Verschärfungen einiger Bundesländer weitestgehend vom Tisch sind“, sagt Honikel. Es sei gut, dass das Betriebsvermögen von kleinen und mittleren Betrieben im Erbfall weiter verschont bleibe, soweit das Unternehmen fortgeführt und die Arbeitsplätze erhalten würden.

Bedauerlich sei, dass die Verschonung für Kleinbetriebe vom Bundesverfassungsgericht für unverhältnismäßig erklärt wurde. „Bisher waren Betriebe mit bis zu 20 Arbeitnehmern vom Nachweis des Arbeitsplatzerhalts befreit. Diese Betriebsgröße entspricht der deutlichen Mehrheit der Handwerksbetriebe in Hessen. Deshalb kommen auf viele nun bürokratische und finanzielle Mehrbelastungen zu.“ Die Arbeitgeberverbände des Hessischen Handwerks (AHH) begrüßen jedoch die in den Verhandlungen erzielte Erhöhung der Grenze von drei auf fünf Beschäftigte, bis zu der die Einhaltung der Lohnsummenregelung nicht nachgewiesen werden muss.

Als „Verbesserung“ bezeichnete der Handwerkspräsident ebenfalls die künftigen Regelungen beim sogenannten Kapitalisierungsfaktor. Er ist beim einfachen Ertragswertverfahren maßgeblich für die Bestimmung des Unternehmenswertes und soll zukünftig bei 13,75 € statt wie bisher bei 17,86 € liegen. „So wird in der jetzigen Niedrigzinsphase verhindert, dass es zu deutlichen Überbewertungen des Unternehmens im Erbfall kommt.“ Dennoch lasse sich der Marktwert eines kleinen Handwerkbetriebs so nicht realistisch bewerten. „Er ist in der Praxis deutlich geringer“, erklärt Honikel.

Positiv sei auch, dass die Investitionsklausel bestehen bleibe. Sie gilt für den Fall, dass der Betrieb wegen Tod übernommen wird. „Private Vermögensgegenstände die für Investitionen vorgesehene waren, bleiben dann steuerfrei, wenn sie binnen zwei Jahren vom Erben tatsächlich investiert werden. Bislang sind solche liquiden Mittel – anders als Betriebsgrundstücke und Maschinen – nicht in den Genuss der Verschonungsregel gekommen“, erläutert Honikel.

  Quelle: www.ah-hessen.de


Gratis Gastzugang

Submissions-Anzeiger | Tageszeitung-Ad

Aktuelles
Seminarangebot

Baurecht- und Vergabeseminare