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Umschlag von Flüssigerdgas wird vorangetrieben

29.11.2022

Die Bundesnetzagentur hat die Verordnung über regulatorische Rahmenbedingungen für LNG-Anlagen bekanntgegeben.

In einer Mitteilung der Bundesnetzagentur anlässlich der Verkündung der Rahmenbedingungen für Flüssigerdgas-Terminals heißt es: „Aufgrund der aktuellen geopolitischen Lage ist es erforderlich die Gasversorgung in Deutschland hinsichtlich der Herkunftsquellen zu diversifizieren.“ Ein Fokus liegt dabei auf der Errichtung schwimmender LNG-Anlagen, sogenannte Floating Storage and Regasification Units, FSRU“, heißt es in einer Mitteilung der Bundesnetzagentur anlässlich der Verkündung der Rahmenbedingungen für Flüssigerdgas-Terminals. Um eine Versorgungssicherheit mit Gas gewährleisten zu können sollen schwimmende LNG-Anlagen noch in diesem Winter in Betrieb gehen. Vor Beginn einer Nutzung der LNG-Anlagen in Deutschland musste ein verlässlicher Regulierungsrahmen geschaffen werden. "Die LNG-Verordnung schafft einen verlässlichen Regulierungsrahmen für LNG-Anlagen und leistet so einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit mit Gas," sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Die Verordnung ist am 18. November 2022 in Kraft getreten.

Die LNG-Verordnung der Bundesnetzagentur dient der Ausgestaltung regulatorischer Rahmenbedingungen für LNG-Anlagen. Sie regelt die Grundzüge der Kapazitätsvergabe und des Kapazitätsmanagements, der Entgeltbestimmung bzw. der zugrundeliegenden Bestimmung von Kosten für den Betrieb von LNG-Anlagen sowie eine gesonderte Eigenkapitalverzinsung für LNG-Anlagen.

  Quelle: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/20221117_LNG.html?nn=265778


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