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Urlaubsentschädigung jetzt beantragen

10.12.2013

Bauarbeitnehmer sollten ihre Anträge auf Auszahlung einer Urlaubsentschädigung für das Jahr 2011 spätestens bis zum 31.12.2013 an SOKA-BAU (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft) stellen. Nach diesem Stichtag verfällt der Anspruch.

Ob einem Arbeitnehmer noch ein Guthaben für Resturlaub aus dem Jahr 2011 zusteht, sieht er auf seinem Arbeitnehmerkontoauszug. Wem kein Kontoauszug vorliegt oder wer unsicher ist, ob für 2011 noch eine Urlaubsentschädigung offen ist, kann sich bei SOKA-BAU beraten lassen und gleichzeitig einen Antrag zur Auszahlung der Entschädigung anfordern. Auf der Website www.soka-bau.de kann man den Antrag auch direkt ausdrucken. Einfach ausfüllen und per Post bis spätestens 31.12.2013 an SOKA-BAU schicken. Das Geld wird umgehend überwiesen.

Weitere Informationen und Beratung unter der Rufnummer 0800 1000881 oder www.soka-bau.de > Arbeitnehmer > Urlaubsabgeltung und Entschädigung.

  Quelle: SOKA-BAU


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