zurück

VBI und BDA fordern in der Heidelberger Erklärung neue Vergabepraxis im Bau

09.05.2022

Die Verbände schlagen eine Reihe von Maßnahmen vor


Die “Heidelberger Erklärung” von VBI, dem Verband Beratender Ingenieure, und BDA, dem Bund Deutscher Architektinnen und Architekten, fordert einen Bruch mit der bisher weitgehend geübten Vergabepraxis. Die Erklärung wurde von beiden Verbänden auf einer gemeinsamen Vorstandssitzung in Heidelberg beschlossen.


Insbesondere müsse endlich der gesetzlich verankerte Vorrang des Leistungswettbewerbs umgesetzt werden. Die hohen Anforderungen an die Energiewende, Verkehrswende, Wohnungsbau und Brückensanierung stehen in krassem Widerspruch zur Suche nach dem billigsten Anbieter. Entscheidend müssen vielmehr die Aufstellung und Beurteilung von Qualitätskriterien sein. Auch bei einfachen Planungsleistungen sollte das Honorar nur eine untergeordnete Rolle spielen und mit nicht mehr als 20 Prozent gewertet werden.


Die Bundesregierung hat jüngst den Monitoring-Bericht zur Anwendung des Vergaberechts 2021 vorgelegt. Danach ist klar, dass sich immer weniger Unternehmen an den Vergabeverfahren der öffentlichen Hand beteiligen. Grund für die sinkende Attraktivität der öffentlichen Auftraggeber ist vor allem der immer weiter um sich greifende Preiswettbewerb, aber auch die Qualität der Ausschreibungen.


VBI und BDA fordern zum einen die Vergabe von Planungsleistungen im Leistungswettbewerb bei max. 20 Prozent der Preiswertung. Darüber hinaus sollen die Referenzregelungen vereinfacht werden und die öffentlichen Auftraggeber zur Anwendung des Vergaberechts verpflichtet werden. Ebenso fordern die Verbände keine Vergabe an Generalübernehmer und den Widerstand gegen Dumpingforderungen bei Honoraren.
Die vollständigen Forderungen sind im Detail auf der Webseite des VBI einsehbar.

  Quelle: www.vbi.de


Gratis Gastzugang

Submissions-Anzeiger | Tageszeitung-Ad

Aktuelles
Seminarangebot

Baurecht- und Vergabeseminare