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Vereinfachung des öffentlichen Auftragswesens in der EU

13.01.2016

Am 05.01.2016 beschloss die EU-Kommission die Einführung des sog. "European Single Procurement Document" (ESPD) - einer neuen einheitlichen Eigenerklärung, die bei öffentlichen Ausschreibungen in allen Mitgliedstaaten eingesetzt werden kann. Um eine effiziente Nutzung zu gewährleisten, soll eine internetbasierte Plattform für die Mitgliedstaaten und Unternehmen bereitgestellt werden.

Künftig müssen Unternehmen und Organisationen bei Abgabe eines Angebots für eine Ausschreibung nicht mehr alle rechtlichen und finanziellen Nachweise ihrer Eignung übermitteln - dann reicht eine EU-weit standardisierte Eigenerklärung aus. Bisher erfolgte die Handhabung in den EU-Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich. Wer den Zuschlag erhält, steht allerdings in der Pflicht, Dokumente nachzureichen.

Vor allem für KMU erhöhen sich damit die Chancen auf einen faireren Wettbewerb um öffentliche Aufträge, da der Verwaltungsaufwand für die Teilnahme an den Ausschreibungen durch die neue Regelung deutlich reduziert wird. Die elektronische Einreichung der Erklärung einhergehend mit der Angebotsabgabe soll bis zum 18.10.2018 flächendeckend in allen Mitgliedstaaten realisiert werden. Bis dahin werden neben den elektronisch versendeten ESPD auch gedruckte, handschriftlich ausgefüllte und gescannte Fassungen akzeptiert.

  Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel


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