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Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen

17.10.2017

Anfang März 2013 wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ein Referentenentwurf zur Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zur öffentlichen Anhörung den zu beteiligenden Verbänden und Kammervertretern übersandt. Nach Befassung mit den Anregungen aus den Verbänden soll der Bundesrat noch in dieser Legislaturperiode die neue HOAI 2013 verabschieden mit dem Ziel des Inkrafttretens im August 2013. Die Diskussionen des Referentenentwurfs zur neuen HOAI 2013 arbeiten mit Schlagwörtern wie: „Chance zur Strukturreform vertan?“ bis hin zur „praxisgerechten Überarbeitung und teilweiser Korrektur von Schwachstellen“.

Innerhalb dieser Bandbreite werden die Teilnehmer im ersten Teil des Seminars über die wichtigsten Änderungen der HOAI 2013 informiert und über die praktische Anwendung dieser neuen Vorschriften unterrichtet. Da diese Novellierung der HOAI wieder sinngemäß auch auf einige Vorschriften aus der Fassung 1996 zurückgreift, ist es auch erforderlich sich mit dieser Vorvorgängerfassung auseinanderzusetzen.

Im zweiten Teil des Seminars werden sowohl den Auftraggebern (Bauherrn) als auch den Auftragnehmern (Planer) die wichtigsten Vorschriften des öffentlichen und privaten Vergaberechts für Architekten- und Ingenieurleistungen erläutert, sodass beide Vertragsparteien nach Durchführung des Vergabeprozesses ausgewogene Verträge innerhalb der Vorschriften des Vergabe- und Vertragsrechts und der HOAI schließen können. Ebenfalls werden die Unterschiede und die Inhalte der möglichen
Vertragsformen diskutiert.

Ort: Sozietät HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK, Neuer Wall 63, 20354 Hamburg

Termin: 07.11.2017, 09.30 Uhr - 17.30 Uhr

Anmeldung: www.behoerdenspiegel.de

  Quelle: www.behoerdenspiegel.de


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