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Vergaberecht soll klarer werden

15.07.2015

Das Vergaberecht soll moderner werden: Die Bundesregierung hat nun ein neues Gesetz beschlossen, das anwenderfreundliche und rechtssichere Vergaben genauso ermöglichen soll wie die wirtschaftliche Verwendung öffentlicher Haushaltsmittel.

Der Gesetzentwurf soll wesentliche Regelungen der drei neuen EU-Vergaberichtlinien in deutsches Recht umsetzen:

• die Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe
• die Richtlinie über die Vergabe von Aufträgen in den Bereichen Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und
• die Richtlinie über die Vergabe von Konzessionen.

Die EU-Vergaberechtsmodernisierung zielt darauf ab, das Regelwerk für die Vergaben entsprechend den aktuellen Bedürfnissen des fortschreitenden Binnenmarktes weiter zu entwickeln und innerhalb der EU stärker zu vereinheitlichen. Diese Richtlinien sind bis zum 18. April 2016 in deutsches Recht umzusetzen.

Schwerpunkte der Vergaberechtsmodernisierung
Die Umsetzung der Richtlinien erfolgt im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Sie dient als Anlass, den bisherigen Vierten Teil des GWB umfassend zu überarbeiten und neu zu strukturieren. Im Wesentlichen sieht der Gesetzentwurf vor

• Vergabeverfahren einfacher und anwenderfreundlicher zu gestalten, den bürokratischen Aufwand zu verringern und kommunale Handlungsspielräume zu sichern
• den Ablauf des Vergabeverfahrens von der Leistungsbeschreibung bis zu den Bedingungen für die Ausführung des Vortrags erstmals zu regeln
• soziale, ökologische sowie innovative Aspekte bei der Beschaffung zu stärken und mittelständische Interessen im Vergabeverfahren zu berücksichtigen.
• Weitere Regelungen sind eine wirksamere Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität, eine Einführung der elektronischen Kommunikation im Vergabeverfahren, die erleichterte Vergabe sozialer Dienstleistungen sowie die Verbesserung der Datenlage für Auftragsvergaben.

Das Gesetzgebungsverfahren in Bundestag und Bundesrat soll im Herbst 2015 beginnen. Der Gesetzentwurf bedarf der Zustimmung des Bundesrates.

  Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung


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