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Vergaberechtliche Wertgrenzen - ein Kessel Buntes!

04.06.2015

Aktuelle Übersicht der Auftragsberatungsstellen über die Regelungen in Bund und Ländern

Vergaberecht ist zwischenzeitlich de facto Länderrecht – nicht nur in Sachen eigener Vergabemindestlöhne und weiterer Aspekte aus dem breiten Spektrum sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit (vgl. insoweit PM der Ständigen Konferenz der Auftragsberatungsstellen (STKA) 01-15 v. 30.01.2015), sondern auch mit Blick auf die zahlreichen unterschiedlichen Wertgrenzen für Freihändige Vergaben und Beschränkte Ausschreibungen. „Ein Kessel Buntes – das trifft die Situation wohl am ehesten“, so Anja Theurer, die Sprecherin der STKA.

Eine aktuelle Übersicht der Auftragsberatungsstellen, die unter www.abst.de zur Verfügung stehen, zeige: Die in Rede stehenden Wertgrenzen bewegten sich innerhalb eines weit gespannten Rahmens von 10.000 € bis zu einer Million €, je nach Land, betroffener Leistung und ausschreibender Stelle. Zuletzt habe Berlin die Wertgrenzen unter Hinweis auf administrative Erleichterungen massiv angehoben, so Theurer weiter.

Theurer: „Gerade Berlin mit seiner ausufernden vergaberechtlichen Normsetzung streut hier aber letztlich Sand in die Augen der Vergabebeteiligten – denn die das Vergabeverfahren „aufplusternden“ Normen finden dort grundsätzlich auch bei Freihändiger Vergabe und Beschränkter Ausschreibung Anwendung. Dementsprechend unterscheidet sich die Angebotsbearbeitung der Unternehmen in den unterschiedlichen Verfahrensarten nicht wesentlich. Zur Verschlankung des Vergaberechts können Wertgrenzen daher aus Unternehmersicht insbesondere dort, wo vergabefremde Aspekte nach Länderrecht das Verfahren aufblähen, keinen kriegsentscheidenden Beitrag leisten.“

„Trotzdem ist gerade für überregional tätige Unternehmen die Kenntnis der unterschiedlichen Wertgrenzen wichtig, denn: wo freihändig vergeben oder beschränkt ausgeschrieben wird, fehlt es häufig an einer vorherigen Bekanntgabe des Beschaffungsvorhabens. Um gleichwohl Auftragschancen zu erhalten, müssen sich Unternehmen proaktiv um ihre Bekanntheit bei öffentlichen Auftraggebern bemühen. Die Auftragsberatungsstellen der Länder leisten hierbei in vielfältiger Weise Unterstützung, etwa über ihre Bieterdateien oder die Listung in der öffentlich einsehbaren Liste präqualifizierter Unternehmen im Liefer- und Dienstleistungsbereich PQ-VOL (www.pq-vol.de)“, so Theurer abschließend.

  Quelle: www.abst-brandenburg.de


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