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Vergabestatistik verbindlich ab dem 01.10.2020

04.06.2020

Das Bundeswirtschaftsministerium hat angekündigt, dass ab dem 01.10.2020 die dem Vergaberecht unterfallenden Auftraggeber ihre statistischen Pflichten zu der neuen, beim Statistischen Bundesamt (Destatis) geführten Vergabestatistik erfüllen müssen.

Grundlage der Statistik ist vor allem die VergStatVO, die im April 2020 geändert wurde. Bisher war diese nur teilweise anwendbar. Ziel der Verordnung ist es, die gegenüber der EU bestehenden Berichtspflichten möglichst unbürokratisch erfüllen zu können und aussagekräftige Informationen über die öffentlichen Aufträge in Deutschland zu erhalten. Erfasst werden alle Auftraggeber i.S.d. § 98 GWB, also neben Bund, Ländern und Kommunen u. a. auch Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber. Um ihre Pflichten nach der VergStatVO erfüllen zu können, müssen diese Auftraggeber bereits jetzt Maßnahmen ergreifen, worauf das BMWi ausdrücklich hinweist. Die Auftraggeber müssen eine Berichtsstelle bestimmen, die eine eigene oder auch eine externe Stelle sein kann. Diese Berichtsstelle muss sich bei Destatis registrieren; dies wird ab dem 01.07.2020 möglich sein.

Die Meldungen können entweder vollautomatisch über eine Datenschnittstelle oder manuell über ein Online-Formular vorgenommen werden. Anbietern von E-Vergabe-Systemen wurde eine Schnittstellenbeschreibung bereits im Juni 2019 zur Verfügung gestellt. Die zu meldenden Daten sind den Anlagen der VergStatVO zu entnehmen.

Die vollständige Anwendung der VergStatVO hängt formal noch von einer entsprechenden Ankündigung des BMWi im Bundesanzeiger ab, diese hat das BMWi noch für Juni angekündigt. Das Schreiben des BMWi vom 22.05.2020 enthält weitere Informationen wie einen Link zur Registrierungsmöglichkeit für Berichtsstellen.

  Quelle: www.vergabestatistik.org


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