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Versicherungswechsel ja oder nein?

13.10.2017

Wer seine Autoversicherung wechseln möchte, tut dies im Normalfall zum Ende des Kalenderjahres. Um allen Fristen gerecht zu werden, sollte die schriftliche Kündigung (am besten per Einschreiben) bis zum 30. November bei der Versicherung eingegangen sein. Weil sie den Aufwand fürchten, scheuen viele Autofahrer jedoch einen Versicherungswechsel. Doch wer sich die Zeit nimmt und die Konditionen verschiedener Tarife vergleicht, profitiert häufig gleich mehrfach. Viele moderne Versicherungen lassen sich besser auf die eigenen Bedürfnisse abstimmen und der Versicherungsnehmer zahlt nur für die Leistungen, die er auch tatsächlich benötigt. Das spart im Ernstfall Geld und Nerven. Flexible Tarife im praktischen Baukasten-Prinzip bieten zum Beispiel die Itzehoer Versicherungen an. Hier können in die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung zusätzliche Leistungen wie Schutzbrief, Rabatt- und Fahrerschutz integriert werden. Wichtig: Um kein Risiko einzugehen, sollten Wechsler ihren alten Vertrag erst dann kündigen, wenn sie durch einen neuen Vertrag abgesichert sind.

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Wer unzufrieden mit der Kfz-Versicherung ist oder aus anderen Gründen den Anbieter wechseln möchte, hat noch bis zum 30. November Zeit, den alten Tarif zu kündigen.

Foto: magdal3na/Fotolia/Itzehoer

  Quelle: txn.


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