zurück

Vertragsbruch bei verweigerter Bodenuntersuchung

09.10.2013

Vor Baubeginn Bodengutachten anfordern – BGH-Urteil:

Ein gutes Fundament ist die Basis eines jeden Hauses. Möchten Bauherren nicht im wahrsten Sinne des Wortes auf Sand bauen, sollte geprüft werden, ob und auf welchem Grund gebaut werden soll. „Dafür ist ein Bodengutachten unbedingt notwendig“, so Dipl.-Ing. Udo Schumacher-Ritz vom Verein zur Qualitäts-Controlle am Bau e.V. mit Sitz in Göttingen. Ein Richterspruch des BGH (Urteil vom 8. März 2012) hat diese Einschätzung auch juristisch untermauert. In dem vor dem BGH verhandelten Fall gaben die Richter einem Kläger Recht, der eine sechsstellige Summe Schadensersatz von einem Bauunternehmen eingefordert hatte, weil sein Haus nach Ablauf der fünfjährigen Verjährungsfrist Risse aufwies. Diese waren nachweisbar auf Gründungsmängel zurückzuführen. Der Bauunternehmer hatte es unterlassen, vor Baubeginn ein Bodengutachten zu erstellen, weil er glaubte, die örtlichen Verhältnisse ausreichend zu kennen. Dies stelle eindeutig einen Vertragsbruch dar. Dabei sind die Kosten für ein Bodengutachten im Verhältnis zu möglichen Mängeln in der Gründung und Abdichtung sehr gering. Eine falsche Gründung kann unter Umständen jedoch ein ganzes Bauvorhaben gefährden. Ein Bodengutachten sollte daher Bestandteil jedes Bauvorhabens sein und im Bau- oder Kaufvertrag mit vereinbart werden, empfiehlt der VQC-Sachverständige weiter.

Die Bodenplatte braucht eine gute Basis
Auch ein Haus, das auf einer Bodenplatte gebaut wird benötigt einen standfesten Untergrund. Stellt sich nämlich durch ein Bodengutachten heraus, dass der Boden nicht ausreichend fest ist, muss der Untergrund ausgetauscht und verfestigt werden. Ergebnis eines Bodengrundgutachtens kann auch sein, dass eine Bodenplatte gar nicht ausreichend ist, sondern Streifenfundamente oder Pfahlgründung notwendig sind.Auf einen weiteren wichtigen Aspekt sollten Bauherren achten. „Selbst Häuser, die auf einer Bodenplatte gebaut sind, sind nicht frei von Gefahr durch Untergrundwasser. Auch wenn das Haus nicht direkt in wasserführenden Schichten steht, so muss auch hier durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden, dass das Gründungspolster nicht die Tragfähigkeit verliert, es zu Frostschäden kommt oder das Haus durch aufsteigendes Wasser geschädigt wird“, so der VQC e.V.-Sachverständige abschließend.

  Quelle: www.vau-zett.de


Gratis Gastzugang

Submissions-Anzeiger | Tageszeitung-Ad

Aktuelles
Seminarangebot

Baurecht- und Vergabeseminare