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Verwendung von Dienstleistungsnormen bei der Vergabe

05.02.2016

Das DIN (Deutsches Institut für Normung) e.V. hat einen Praxisleitfaden zur Verwendung von DIN-Normen bei der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge veröffentlicht. Im Zuge der auf nationaler und europäischer Ebene voranschreitenden Normung erlangt diese auch bei der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge vermehrt Bedeutung, wobei eine Bezugnahme auf Dienstleistungsnormen insbesondere bei der Formulierung der Leistungsbeschreibung und den Vertragsbedingungen in Betracht kommt.

Der Leitfaden enthält grundlegende Informationen zur rechtssicheren Anwendung von Dienstleistungsnormen bei der Vergabe und macht diese anhand von Beispielen anschaulich. Im Anhang I des Leitfadens findet sich eine Checkliste mit Hinweisen für die Verwendung von Dienstleistungsnormen und im Anhang II eine Auswahl von relevanten Normen und Norm-Entwürfen. Der Leitfaden ist das Ergebnis eines vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderten Projekts zu Innovationen mit Normen und Standards (INS).

Den Leitfaden finden Sie unter www.din.de/de/mitwirken/normenausschuesse/nadl/praxisleitfaden-97092

  Quelle: ABST Brandenburg, Auftragswesen aktuell, Nr. 01 – Januar 2016


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