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Volkswagen spart mehr als 3 Milliarden Euro durch Sammelklage

28.04.2020

VW-Vergleich:

80 Prozent der berechtigten Kläger sind auf das Vergleichsangebot in der Musterfeststellungsklage eingegangen. Das verkündeten Volkswagen und der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) am Osterwochenende. Dadurch spart VW kurz vor dem ersten Dieselskandal-Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) mehr als 3 Milliarden Euro. Dies geht aus einer aktuellen Analyse der Rechtsanwaltskanzlei Goldenstein & Partner hervor. Die Kanzlei vertritt mehr als 20.800 Mandanten in der Sache und ist für den ersten Fall verantwortlich, der vor dem BGH verhandelt wird. Insgesamt bietet Volkswagen den 262.000 berechtigten Klägern Entschädigungen in Höhe von 830 Millionen Euro. Im Gegenzug müssen diese ihre manipulierten Pkw behalten und auf weitere Rechtsansprüche verzichten. Demnach erhalten die 209.600 Sammelkläger, die das Angebot bereits akzeptiert haben, etwa 664 Millionen Euro – rund 3.168 Euro pro Fahrzeug.

Verbraucheranwalt bewertet Vergleichsangebot als unangemessen
„Diese Summe ist viel zu niedrig“, meint Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Goldenstein & Partner. Goldenstein führt fort: „Wir vertreten aktuell mehr als 20.000 Mandanten im Dieselskandal, sind in nahezu 100 Prozent unserer Fälle erfolgreich und setzen im Schnitt Entschädigungen in Höhe von 17.510 Euro durch. Im Gegenzug dürfen unsere Mandanten ihre manipulierten Fahrzeuge an VW zurückgeben. Das ist in dem Vergleichsangebot trotz der enormen Wertverluste von Dieselskandal-Fahrzeugen auf dem Gebrauchtwagenmarkt nicht vorgesehen.“

Betroffene Fahrzeughalter haben Anspruch auf 3,7 Milliarden Euro
Würden die 209.600 VW-Halter, die den Vergleich bereits akzeptiert haben, ihre Rechte individuell durchsetzen lassen, würden diese demnach Entschädigungen in Höhe von rund 3,7 Milliarden Euro erhalten – über 3 Milliarden Euro mehr, als Volkswagen aktuell zu zahlen bereit ist.

Bundesgerichtshof urteilt am 5. Mai erstmals im Dieselskandal
Claus Goldenstein kommentiert: „Dass sich Volkswagen gerade jetzt mit den mehr als 262.000 Klägern einigen will, ist kein Zufall. Der Konzern weiß, dass er so eine enorme Entschädigungssumme spart, da den betroffenen Haltern eigentlich deutlich höhere Summen zustehen und es diesbezüglich bald Rechtssicherheit gibt: Am 5. Mai wird ein Fall unserer Kanzlei vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt. Es ist der erste BGH-Fall in der Sache und das Urteil, das noch am selben Tag erwartet wird, wird eine Signalwirkung für sämtliche Gerichte in Deutschland haben. Aktuell haben die Teilnehmer der Musterfeststellungsklage noch bis zum 20. April 2020 Zeit, um den Vergleich zu akzeptieren. Einen Tag nach der gesetzlichen Widerrufsfrist von zwei Wochen findet unser BGH-Termin statt. Auf diese Weise hat keiner der MFK-Teilnehmer die Möglichkeit, das Urteil abzuwarten. Obwohl sämtliche Experten davon ausgehen, dass der Bundesgerichtshof eine verbraucherfreundliche Entscheidung treffen wird, kann VW seine Kunden so unter Druck setzen. Wir von Goldenstein & Partner raten den Teilnehmern der Musterfeststellungsklage dazu, das aktuelle Vergleichs-Angebot keinesfalls voreilig anzunehmen und im Zweifel von der Widerrufsmöglichkeit Gebrauch zu machen. Sämtliche berechtigten Sammelkläger können noch bis Mitte Oktober über eine individuelle Klage eine tatsächlich angemessene Entschädigungssumme erwirken und ihr manipuliertes Fahrzeug sogar an VW zurückgeben. Gern beraten wir betroffene Fahrzeughalter kostenfrei bezüglich der Durchsetzung ihrer Rechte.“

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal
Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf www.goldenstein-partner.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.

So setzen sich die Entschädigungen zusammen
In Deutschland setzt sich die jeweilige Entschädigungssumme im Abgasskandal aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Teilweise werden den betroffenen Fahrzeughaltern zudem Deliktzinsen zugesprochen. In diese Richtung hat sich bislang unter anderem das Oberlandesgericht Köln ausgesprochen.

  Quelle: www.tonka-pr.com


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