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Vor allem junge Beschäftigte sind gefährdet

13.06.2016

BG BAU rät dringend zur Lärmvorsorge

BG BAU Tag gegen Laerm 2016_web.jpg

Foto: Thomas Lucks, BG BAU

Rhythmisches Hämmern, Sägen, Bohren und das Dröhnen von Maschinen - am Bau wird es oft Nerv tötend laut. Wer solchem Lärm ungeschützt ausgesetzt ist, kann unheilbar erkranken. Lärmschwerhörigkeit steht bei den Berufskrankheiten seit Jahren an einer Spitzenposition. Die Situation kann sich zuspitzen, weil sich auch viele junge Bauleute zusätzlich lauter Musik in ihrer Freizeit aussetzen. Dann fehlt dem Gehör die notwendige Erholungspause. „So geht leise“ lautete das Motto zum Tag gegen Lärm 2016 und stellte lärmbewusstes Handeln in den Mittelpunkt. Das nahm die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) zum Anlass und sprach den Baunachwuchs mit praktischen Aktionen direkt in den Ausbildungszentren der Bauwirtschaft an. So wollen Fachleute der BG BAU das Bewusstsein für Lärmgefahren und notwendige Schutzmaßnahmen fördern.

Etwa fünf Millionen Beschäftigte sind in Deutschland schädigendem Lärm ausgesetzt, teilte die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin im Januar 2016 mit. Im Jahr 2015 wurden in der Bauwirtschaft über 2.100 ärztliche Anzeigen auf Verdacht der Berufskrankheit Lärmschwerhörigkeit gemeldet. Zirka 31 Prozent aller anerkannten Berufskrankheiten sind durch Lärm verursacht. Allein in dem Jahr musste die BG BAU über 17 Millionen Euro für Heilbehandlungen, Reha und Renten an mehr als 6.300 Lärmgeschädigte aufbringen.

Wer am Bau schafft, muss sich vor Lärm schützen: eine schwere Erdbaumaschine etwa bringt es auf 90 Dezibel (dB(A)). Eine Baukreissäge oder ein Bohrhammer erzeugen über 100 Dezibel. Zum Vergleich: Starker Straßenverkehr kommt auf 80 Dezibel. Personen, die einer anhaltenden Lärmbelastung von 85 dB (A) oder einem Knall über 137 Dezibel (dB (C)) ungeschützt ausgesetzt sind, können unheilbare Schäden davon tragen. Ab einer Schallstärke von 85 dB(A) müssen Arbeitsplätze daher als Lärmbereiche gekennzeichnet werden. Dort sind technische Maßnahmen zum Einsatz lärmarmer Arbeitsverfahren und Maschinen zu treffen, etwa schallreduzierte Schleifscheiben, Sägeblätter, Trennscheiben für Steinsägen oder rückschlagfreie Kunststoffhämmer. Präventionsfachleute der BG BAU beraten die Mitgliedsfirmen der BG BAU darüber, wie Lärm gemindert werden kann.

Sind solche Möglichkeiten ausgeschöpft, kommen organisatorische Maßnahmen in Betracht. Die BG BAU rät den Unternehmen, nach Möglichkeit Maschinen einzukapseln, Räume schalldämmend auszukleiden, mobile Schallschutzwände einzusetzen und Lärmarbeitsplätze von ruhigen Tätigkeiten zu trennen. Erst wenn Lärm nicht vermieden werden kann, kommt persönlicher Gehörschutz, wie Ohrenstöpsel oder Kapselgehörschützer, zum Einsatz. Ab einer durchschnittlichen Lärmbelastung von 80 dB(A) müssen die Arbeitgeber an einem achtstündigen Arbeitstag Gehörschutz zur Verfügung stellen. Die Arbeitnehmer sind in der Pflicht, den Gehörschutz ab einer Lautstärke von 85 dB(A) auch zu tragen. Erste Anzeichen einer Lärmschwerhörigkeit lassen sich durch Gehörtests des Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischen Dienstes (ASD der BG BAU) erkennen, an denen jeder Arbeitnehmer kostenlos teilnehmen kann.

Ohne hinreichenden Schutz stellt sich Lärmschwerhörigkeit über die Jahre zumeist schleichend ein. Mit den Folgen ist nicht zu spaßen: Warnsignale oder wichtige Hinweise von Vorgesetzten oder Kollegen können überhört werden. Das Unfallrisiko und die Gefahr, dass man Fehler macht, steigen. Noch brisanter wird es, wenn Freizeitlärm dazu kommt und sich das Gehör nicht regenerieren kann. Gerade Jugendliche setzen sich in ihrer Freizeit oft lauten Klängen ihrer Lieblingsbands aus. Konzerte, Disko-Clubs oder MP3-Player erreichen locker Lärmpegel zwischen 80 und 120 dB(A). Doch das Gehör unterscheidet nicht zwischen Arbeitslärm und Musik. Wer 15 Minuten lang Musik hört, die 100 dB(A) laut ist, fängt die gleiche Lärmdosis ein, wie nach einem achtstündigen Arbeitstag bei 85 dB(A).

Deshalb informierten Fachleute der Hauptabteilung Prävention sowie Arbeitsmediziner des ASD der BG BAU die Auszubildenden praxisnah über Lärmgefahren in Beruf und Freizeit. Direkt an ihren Lernorten erfuhren die jungen Bauleute, dass beispielsweise der Lärm von Handkreissägen, Bohrhämmern, Rüttelplatten oder Winkelschleifern über 85 dB(A) liegt. Ebenso gingen die Fachleute auf das Motto zum Tag gegen Lärm 2016 ein, das zu einem lärmbewussten Handeln anregen soll. Am Bau muss die Losung jedoch heißen „es geht auch leiser!“, denn auf den Baustellen wird es nie ganz leise sein. Doch die Unternehmen können verantwortungsbewusst handeln und zur Lärmverminderung beitragen, das soll deutlich werden. Jeder kann sich vor Lärm schützen.

Und das ist notwendig, denn die Probleme können sich in den kommenden Jahren verschärfen. So stehen Lärmvorsorgen an erster Stelle der im ASD der BG BAU durchgeführten Vorsorgeuntersuchungen. Die Ergebnisse der Beratungen und Untersuchungen weisen darauf hin, dass Präventionsmaßnahmen und ärztliche Vorsorge sinnvoll und erforderlich sind.

Die verbreiteten Hörstörungen von Heranwachenden werden von vielen Studien belegt. So berichtete die Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie (DGHNO KHC) im Jahr 2015, dass sich Hörstörungen bei Kindern und Jugendlichen in den letzten 24 Jahren verdoppelt haben. Zurück geführt wird das auf einen zu lauten Musikkonsum der jungen Menschen. In die gleiche Richtung gehen Erkenntnisse der sogenannten OHRKAN-Studie des Universitätsklinikums Regensburg mit 2149 bayerischen Schülerinnen und Schülern im Alter von 13 bis 19 Jahren. Dort wurde festgestellt, dass etwa 22 % der jungen Leute ihren Musik-Player so häufig und laut verwenden, dass die Lärmbelastung von 85 dB(A) über 40 Stunden pro Woche übersteigt.

  Quelle: www.bgbau.de


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