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Vor dem Kauf prüfen, was auf Grundstücken gebaut werden darf

13.07.2015

Bauherren, die sich nach einem Grundstück umsehen, sollten nicht nur Preis und Lage im Blick haben, sondern auch den gültigen Bebauungsplan einsehen, rät der Verband Privater Bauherren (VPB). Gerade bei Grundstücken im Bestand, die durch nachträgliche Teilung größerer Areale entstehen, existieren meist Bebauungspläne mit konkreten Vorgaben. Nicht immer können Bauherren dort ihr zukünftiges Domizil so konzipieren, wie sie sich das vorstellen, zum Beispiel das Haus konsequent nach Süden ausrichten, um die Sonnenenergie optimal zu nutzen. Mancher Bebauungsplan schreibt die Ausrichtung des Dachfirstes in Nord-Südrichtung fest. Manchmal schützt eine Baumschutzsatzung alte Baumriesen, die das neu eingemessene Grundstück auf Dauer verschatten. Mitunter darf nur zweigeschossig gebaut werden, während der Bauherrschaft ein Eingeschosser vorschwebt. Natürlich können Bauherren Ausnahmen und Befreiungen vom Bebauungsplan beantragen, aber das ist ein mühsamer Weg ohne Erfolgsgarantie und er wird teuer, warnt der VPB. Um solchen Ärger zu vermeiden, rät der VPB bereits vor dem Kauf eines innerstädtischen oder Abbruchgrundstücks dazu, genau zu prüfen, was auf dem Grundstück tatsächlich gebaut werden darf und was ausgeschlossen ist.

  Quelle: www.vpb.de


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