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Vorsorgevollmacht möglichst präzise formulieren

30.03.2020

Gut vorbereitet auf den Ernstfall

Ein Unfall, eine plötzliche Krankheit – schon kann das eigene Schicksal in den Händen anderer liegen. Viele glauben, dass es in der Situation automatisch die Angehörigen sind. Doch die Rechtslage sieht anders aus. „Tatsächlich kann im Ernstfall eine Betreuungsverfügung notwendig sein – ansonsten wird eine gerichtliche Betreuung mit fremden Personen eingerichtet“, weiß Thiess Johannssen von den Itzehoer Versicherungen. Dabei gilt: „Je präziser die Dokumente formuliert sind, desto hilfreicher sind sie.“ In einer Vorsorgevollmacht kann mit der richtigen Formulierung eine gerichtliche Betreuung weitgehende vermieden und im Einzelnen festgelegt werden, wer für eine andere Person was entscheiden darf.

Dazu zählen in der Regel geschäftliche, medizinische und persönliche Angelegenheiten. So kann mit der Vorsorgevollmacht beispielsweise ein Konto aufgelöst werden. Auch Genehmigungen zu Operationen sind möglich oder die Entscheidung für den Umzug ins Pflegeheim. Welche medizinischen Behandlungen erwünscht sind, gehört in eine gesonderte Patientenverfügung. Das Recht auf Selbstbestimmung bleibt so auch im Ernstfall gewahrt. Generell ist Vorsicht geboten, denn Fehler in den Formulierungen oder ein arglos ausgewählter Bevollmächtigter können massive Probleme nach sich ziehen.

Juristischer Rat ist daher unabdingbar. Insbesondere Rechtsanwälte helfen dabei, vorsorgliche Verfügungen individuell auf die jeweilige Lebenssituation zu erstellen. Interessant: Es gibt Rundum-Rechtschutzpakete wie „Privat comfort“ von den Itzehoer Versicherungen, die diesen Service abdecken. Versicherte sollten daher überprüfen, ob ihr Rechtschutzvertrag entsprechende Angebote enthält oder sie hinzugewählt werden können. 

  Quelle: txn.


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