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Wann Handwerker zu Herstellern werden

06.10.2015

Schützen Sie sich vor Haftungsrisiken:


Dienstag, 13. Oktober 2015, 18.00 - 20.00 Uhr
in der Handwerkskammer Hamburg, Holstenwall 12, 20355 Hamburg


Seit Langem müssen europaweit Vorgaben beim Zusammenbau von Maschinen oder bei wesentlichen Änderungen an Maschinen beachtet werden. Kernpunkt ist, dass Handwerker zu Herstellern werden, sobald sie verschiedene Bauteile zu einem Gesamtstück zusammenfügen oder verändern. Ab dann benötigt ihr Produkt einen Nachweis der Rechtskonformität. Dafür müssen einige gesetzliche Vorgaben beachtet werden und diverse Unterlagen erstellt werden.

Vielen Handwerkern ist dies, obwohl schon lange Gesetzeslage, nicht bewusst. Im schlimmsten Fall greifen alle Regelungen des Strafrechts nach dem Produkthaftungsgesetz. Schützen Sie sich besser heute als morgen vor Haftungsrisiken.

Auf dieser Informationsveranstaltung informieren Sie Experten, was Sie beachten müssen und beantworten Ihre Fragen, zum Beispiel:
• Welche gesetzlichen Vorschriften muss ein Unternehmen beachten?
• Wann und wie wird ein Handwerker zum Hersteller?
• Welche Strafen drohen, wenn die Vorgaben nicht erfüllt werden?
• Wie muss ein Unternehmen die Vorschriften umsetzen?
• Welche Produkte sind betroffen?
• Was passiert mit bereits montierten Produkten?
• Welches Haftungsrisiko läßt sich auf eine Versicherung übertragen?

Die Beantwortung Ihrer Fragen übernehmen:
• Dipl.-Ing. Kirsten Zielke, ADT-Zielke GmbH & Co. KG, Geschäftsführerin, leitet Seminare zum CE-Prozess bei der TÜV Nord Akademie und bei einigen Berufsgenossenschaften, ist als Gastdozentin bei der Technischen Universität Hamburg-Harburg tätig sowie als Lehrbeauftragte bei der Helmut-Schmidt-Universität Hamburg und nimmt an der Machinery Working Group der EU-Kommission zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG teil.
• Kervin Bonn, Geschäftsführer DHM Deutscher HandwerksMakler, GmbH & Co. KG

Moderation: Andreas Rönnau, Handwerkskammer Hamburg

Anmeldungen: veranstaltung(at)hwk-hamburg.de oder Tel. 040-35905-299 (Anrufbeantworter).

  Quelle: Handwerkskammer Hamburg


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