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Warnung vor Betrugsmasche mit irreführenden Rechnungen

17.03.2021

Handelsregister:

Das Handelsregister und die Justizkasse warnen erneut vor einer Betrugsmasche mit Rechnungen, die an Unternehmen nach Neueintragungen in das Handelsregister geschickt werden.

In den letzten Tagen haben sich mehrere Empfänger solcher Schreiben gemeldet, was eine neue Häufung dieser Fälle befürchten lässt. Die Schreiben sind so gestaltet, dass sie den Eindruck erwecken, es handele sich um Gebührenrechnungen des Registergerichts. In Wirklichkeit stammen die Rechnungen von Unbekannten, die offenbar systematisch das Internet nach neu veröffentlichten Registereintragungen durchsuchen, aus denen sich die Daten der betroffenen Unternehmen ergeben. Mithilfe der formularähnlichen Anschreiben und vorausgefüllten Überweisungsträgern sollen die Empfänger mutmaßlich dazu gebracht werden, den jeweils geforderten Betrag an die Absender zu zahlen in der Annahme, der Zahlungsempfänger sei die Justizkasse.

Typischerweise nehmen derartige Schreiben Bezug auf das Aktenzeichen des Handelsregisters und geben den Text der Eintragung wieder, um so einen offiziellen Anschein zu erwecken. Manche der Schreiben sind den „echten“ Gebührenrechnungen der Justizkasse sehr ähnlich und weichen nur bei der Bezeichnung des Zahlungsempfängers ab; als Kontoverbindung enthalten sie häufig eine ausländische IBAN-Nummer. Andere Schreiben enthalten einen mutmaßlich bewusst missverständlich formulierten Text, dem sich nur bei genauem Lesen entnehmen lässt, dass den Empfängern eine Veröffentlichung ihrer Unternehmensdaten in eine privat betriebene Datenbank angeboten werden soll. Manchmal existieren diese Datenbanken tatsächlich, in den meisten Fällen jedoch nicht.

Ein solches, aktuell im Umlauf befindliches Schreiben (Abbildung, weitere Beispiele auf Anfrage) enthält als zusätzliche Fälschungsmerkmale die Überschrift „Amtsgericht Hamburg“ und den Bundesadler. In allen Fällen ist zu vermuten, dass die Absender von den Unternehmensdaten dadurch Kenntnis erlangt hatten, dass die jeweilige Registereintragung im Internet veröffentlicht wurde. Danach wurde der jeweilige Brief so verschickt, dass sie den Adressaten kurz nach der Veröffentlichung, aber vor der Kostenrechnung der Justizkasse erreicht hat.

Unternehmen und Vereine, die nach einer Anmeldung zum Handels- oder Vereinsregister Rechnungen erhalten, sollten deren Inhalt genau prüfen. Häufig bietet schon die unverhältnismäßige Höhe des geforderten Betrages einen verlässlichen Hinweis darauf, dass die Rechnung nicht vom Gericht stammen kann. Die Gebühr für die erstmalige Eintragung einer GmbH liegt etwa bei 150,00 Euro, die Gebühr für die Eintragung eines neu gegründeten Vereins liegt bei 75,00 Euro, von deren Zahlung gemeinnützige Vereine sogar befreit werden. Daneben sollte auf die genaue Bezeichnung des Absenders der Rechnung und des Zahlungsempfänger sowie auf die angegebene Kontoverbindung geachtet werden: Kostenrechnungen für die Eintragung in ein beim Amtsgericht Hamburg geführtes Register und für die Bekanntmachung werden von der Justizkasse Hamburg ausgestellt. Diesen Rechnungen sind keine Überweisungsträgerformulare mehr angehängt, sondern sind mit einem QR-Code ausgestatte, der die Daten für eine elektronische Überweisung enthält.

Wenn eine Registereintragung von der Einzahlung eines Kostenvorschusses abhängig ist, wird dieser vom Amtsgericht Hamburg, Segment Freiwillige Gerichtsbarkeit, – Registergericht – angefordert. Zahlungsempfänger ist in jedem Fall die „Justizkasse Hamburg“ mit einer deutschen Kontoverbindung (Länderkennzeichen: „DE“) bei der Bundesbank, Filiale Hamburg.

  Quelle: www.olg.justiz.hamburg.de


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