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Was darf in keinem Auto fehlen?

23.07.2014

Mitführpflicht im Straßenverkehr:

Dass jeder Pkw-Fahrer in seinem Fahrzeug ein Warndreieck und einen Erste-Hilfe-Kasten mitführen muss, wissen die meisten. Weniger bekannt ist, dass Verbandskästen ein Ablaufdatum haben, das nicht überschritten werden darf. Und auch der Inhalt muss vollständig sein – die entsprechende DIN-Vorschrift listet 37 Teile auf, die nicht fehlen dürfen. Wer im Fall einer Kontrolle ein Bußgeld vermeiden möchte, sollte daher den Verbandskasten regelmäßig überprüfen.

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Warndreieck und Verbandskasten dürfen in keinem Pkw fehlen. Ersatzrad und Werkzeug sind empfohlen. Ab Juli 2014 ist auch eine Warnweste Pflicht.

Foto: Itzehoer Versicherungen / fotolia

Aber es gibt auch noch andere Dinge, die als ständige Begleiter im Auto nützlich sind. „Nicht verpflichtend, aber sinnvoll sind ein Ersatzrad mit entsprechendem Werkzeug und Wagenheber. Gleiches gilt für den Feuerlöscher. Eine Warnweste hilft im Notfall früher von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen zu werden“, rät Meike Carstens von den Itzehoer Versicherungen. Was viele nicht wissen: Seit 1. Juli 2014 muss in Deutschland – wie in vielen anderen europäischen Staaten auch – eine Weste in gelb, rot oder orange in jedem Fahrzeug mitgeführt werden. 

 

  Quelle: txn-p.


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