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Was leistet RAL-Gütesicherung Kanalbau?

03.04.2017

Profis für die Kanalsanierung

Die Sanierung von Abwasserleitungen und -kanälen erfordert qualifiziertes Fachwissen von Ingenieurbüros und Auftragnehmern. Qualifikation ist die Voraussetzung für Qualität. Ende der 1980er Jahre wurde deshalb die Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 geschaffen, auch um den Aufwand für die Prüfung der Fachkunde im Vergabeverfahren zu reduzieren. Grundlage sind die Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 in denen zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern abgestimmte Anforderungen an Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit und technische Zuverlässigkeit sowie die Dokumentation der Eigenüberwachung definiert sind.

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Heute belegen 35 Gütezeicheninhaber ABS ihre besondere Qualifikation bei Ausschreibung und Bauüberwachung von Maßnahmen der geschlossenen Sanierung (Liste auf den letzten beiden Seiten dieser KA-Ausgabe).

1991, nachdem das Anerkennungsverfahren bei RAL absolviert wurde, wurden die ersten Gütezeichen der Beurteilungsgruppe S als Nachweis der Qualifikation für die Ausführung von Sanierungsmaßnahmen vergeben. Im Jahr 2007 wurden Qualifikationsanforderungen für Ingenieurleistungen bei der grabenlosen Sanierung in die RAL-GZ 961 aufgenommen (Beurteilungsgruppe ABS).

Dienstleistungen der Gütegemeinschaft
Die Gütegemeinschaft arbeitet konsequent daran, den Nutzen der RAL-Gütesicherung Kanalbau für Auftraggeber, Ingenieurbüros und Gütezeicheninhaber kontinuierlich zu erweitern. Satzungsgemäßes Ziel der Gütegemeinschaft ist es, die Qualität entsprechender Arbeiten zu sichern und die Öffentlichkeit vor Gefährdungen durch unsachgemäße Arbeiten zu schützen. Zu den Aufgaben der Gütegemeinschaft gehören die regelmäßige Aktualisierung des „Anforderungsprofils an die Bietereignung“ ebenso, wie die Prüfung der Einhaltung dieser Anforderungen durch die Gütezeicheninhaber. Dazu führen die vom Güteausschuss beauftragten Prüfingenieure derzeit jährlich ca. 6.000 Firmen- und Baustellenbesuche durch. Werden hierbei Mängel festgestellt, können Ahndungsmaßnahmen beschlossen werden, bis hin zum Entzug des Gütezeichens. Für Mitglieder bietet die RAL-Gütesicherung Kanalbau darüber hinaus ein umfangreiches Angebot an Weiterbildungsmaßnahmen, Informationsschriften, Leitfäden und Beratung für Auftraggeber, Ingenieurbüros und Auftragnehmer. Die RAL-Gütesicherung Kanalbau ist rund um das Thema Qualitätssicherung ein wichtiger und kompetenter Ansprechpartner für die beteiligten Praktiker.

Fairer Wettbewerb
Die gemeinsame Qualitätssicherung von Auftraggebern und Auftragnehmern in der Gütegemeinschaft hat seit ihrer Gründung große Verbreitung erlangt, die Zugehörigkeit zur Gütegemeinschaft wird von ausführenden Unternehmen und Auftraggebern gleichermaßen geschätzt. Das Gütezeichen schafft die Voraussetzung für fairen Wettbewerb unter gleich qualifizierten Bietern und trägt zur Erhöhung des Qualitätsstandards bei Sanierungsmaßnahmen bei. Aktuell verfügen 247 Sanierungsunternehmen über 621 Beurkundungen in zwölf verschiedenen Sanierungsgruppen der Beurteilungsgruppe S. Die Gütezeicheninhaber belegen damit ihre Qualifikation in Bezug auf die Ausführung entsprechender Arbeiten. Gerade da Sanierungsunternehmen oft deutschlandweit tätig sind, ist das Gütezeichen der Gruppe S für Auftraggeber eine wichtige Unterstützung bei der Prüfung, ob und in welcher Sanierungstechnik der Bieter über die notwendige Qualifikation und Erfahrung verfügt.

Grundlage geschaffen
Im Rahmen der RAL-Gütesicherung wurden früh Verfahrenshandbücher für die fachgerechte Ausführung von Sanierungsverfahren erarbeitet. In den Güte- und Prüfbestimmungen heißt es dazu: Erfahrungen und Zuverlässigkeit des Unternehmens und des eingesetzten Personals in Bezug auf die Ausführung der beschriebenen Arbeiten auf der Grundlage eines vom Güteausschuss anerkannten Handbuches, in dem Anforderungen an Material, Verfahren, Ausführung und eine dokumentierte Eigenüberwachung verbindlich festgelegt sind und somit der Vergleich von SOLL-IST-Werten in vollem Umfang und eindeutig ermöglicht wird. (Güte- und Prüfbestimmungen April 2016).

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Die vom Güteausschuss beauftragten Prüfingenieure führen bei den Gütezeicheninhabern derzeit jährlich ca. 6.000 Firmen- und Baustellenbesuche durch.

Die Handbücher werden auf Grundlage der aktuellen Anforderungen in DIN-Normen, DWA-Merkblättern und DIBt-Zulassungen regelmäßig geprüft und angepasst. Prüfung und Freigabe der Handbücher finden durch den Güteausschuss der Gütegemeinschaft statt. Aus der stetigen Weiterentwicklung der Handbücher erwächst insbesondere für Auftraggeber und Ingenieurbüros ein Vorteil: Sie können auf aktuelle Unterlagen zum jeweiligen Verfahren zurückgreifen und diese nutzen, um bei Planung, Ausschreibung und insbesondere bei Bauüberwachung die Qualität einer Sanierungsmaßnahme sicher zu stellen.

Eignung in Ausschreibung und Bauüberwachung
Auf Grundlage der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) fordern Auftraggeber und Netzbetreiber in Bezug auf die Ausführung von den Bietern einen Eignungsnachweis vor Auftragsvergabe. Die Erfüllung definierter Kriterien zur fachtechnischen Eignung ist Voraussetzung für die Berücksichtigung bei der Vergabe. Was für die Ausführung gilt, ist für Ausschreibung und Bauüberwachung ebenfalls von entscheidender Bedeutung. Denn der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass Ingenieurbüros geeignete Bauverfahren nach den Regeln der Technik planen und ausschreiben.

Vor diesem Hintergrund wurden Eignungsanforderungen für Ingenieurleistungen geschaffen: In den Güte- und Prüfbestimmungen sind dieses Anforderungen für Ausschreibung und Bauüberwachung in der grabenlosen Sanierung von Abwasserleitungen und -kanälen in der Gruppe ABS definiert. Heute belegen 35 Gütezeicheninhaber ABS ihre besondere Qualifikation bei Ausschreibung und Bauüberwachung von Maßnahmen der geschlossenen Sanierung. Eine Liste der Gütezeicheninhaber finden Interessierte auf www.kanalbau.com und auf den letzten beiden Seiten dieser KA-Ausgabe.

Gütesicherung funktioniert gemeinsam
Mit dem Fortschritt bei den Sanierungstechniken hat sich auch die RAL-Gütesicherung kontinuierlich weiterentwickelt. Anforderungen aus Normen und Regelwerken werden zeitnah integriert. Erfahrung und regelmäßige Weiterbildung von Mitarbeitern der ausführenden Unternehmen sorgen in Verbindung mit einer fachgerechten Ausschreibung und insbesondere mit einer geeigneten Bauüberwachung für eine Ausführung auf hohem Niveau.

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Bei den Gütezeicheninhabern der Beurteilungsgruppe ABS findet einmal pro Jahr ein Firmenbesuch statt.

Fotos: Güteschutz Kanalbau

Die Praxis zeigt: Um gesteckte Qualitätsziele bei Sanierungsmaßnahmen planmäßig zu erreichen, bedarf es qualifizierter bzw. fachkundiger Ingenieurbüros und Unternehmen. Das bedeutet, dass die Beteiligten über Erfahrung und Zuverlässigkeit bei der Ausschreibung und Bauüberwachung (Ingenieurbüros) bzw. bei der Ausführung von Maßnahmen (Sanierungsunternehmen) mit der jeweils zum Einsatz kommenden Verfahrenstechnik verfügen müssen. Diese Qualifikation als notwendige Voraussetzung für fachgerechte Arbeit ist für Auftraggeber am Gütezeichen Kanalbau erkennbar.

  Quelle: www.kanalbau.com


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