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Wasserbauwerke aus Beton nach neuem Regelwerk

10.07.2018

Seminar-Tipp

Die Fachtagungen des InformationsZentrums Beton in Kooperation mit der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, der Baukammer Berlin und dem Verband Deutscher Betoningenieure e.V. befassen sich mit Betonen für den Wasserbau im Neubau und der Instandsetzung.

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Foto: Schleuse Zerben, A.Weisner, IZB

Das Bau- und Planungsjahr 2018 bringt jede Menge neue Regelungen mit sich, die sich direkt auf die Bemessung, die Planung, die Ausschreibung und die Bauausführung von Massivbauwerken im Wasserbau auswirken.

Hierzu zählen u. a.:
• eine umfangreiche A1-Änderung zur ZTV-W LB 215,
• eine neue Bemessungsvorschrift „Früher Zwang“ für massige Bauteilen,
• eine neue ZTV-W LB 219 für die Instandsetzung,
• ein neues Konzept für Dauerhaftigkeitsbemessungen und -bewertung.

Es soll aber auch thematisiert und diskutiert werden, welche technischen Regeln und welche Vertragsgrundlagen bei welcher Art und Größe von Wasserbauwerk zur Anwendung kommen sollten.
Neben dem technischen Überblick und ausgewählten technischen Details aus dem neuen Regelwerk, werden bewehrte und innovative Bauweisen und Technologien praxisnah an Projektbeispielen vorgestellt. Hierzu zählen u.a. Unterwasserbetone, der Einsatz von zementstabilisierten Böden, die zonierte Bauweise sowie die Möglichkeit der Rissheilung durch Bakterien.

Termine:
16. Oktober 2018 in Berlin
23. Oktober 2018 in Reinbek b. Hamburg

  Quelle: www.beton.org


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